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Arbeitsunfähigkeitsversicherung - Wichtige Informationen

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Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung schützt vor einem finanziellen Einkommensausfall aufgrund einer Berufsunfähigkeit. Um eine Rente aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im Versicherungsfall überprüft die Versicherung die Gültigkeit der Arbeitsunfähigkeit, um einen Betrug vorzubeugen. Ein anderer Begriff für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist auch Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit muss dies zuerst bei dem Arbeitgeber angezeigt werden, damit die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gewahrt bleiben. Die Berufsunfähigkeit muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden. Für Selbstständige entfällt diese Pflicht.


Voraussetzungen
Um Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss die Berufsunfähigkeit folgende festgelegte Bedingungen erfüllen:

1. Die Berufsunfähigkeit muss mindestens sechs Monate andauern. Dabei muss die Berufstätigkeit zu mindestens 50% beeinträchtigt sein und aus einer Krankheit oder Körperverletzung hervorgegangen sein. Zusätzlich ist auch ein ärztlich bescheinigter Kräfteverfall über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung versichert.

2. Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit liegt nach den Versicherungsbedingungen dann vor, wenn man nicht mehr im Stande ist, den aktuellen Beruf auszuüben. Hierbei wird auch die Ausbildung und Erfahrung eines erlernten Berufes zu Grunde gelegt.

3. Eine Berufsunfähigkeit wird auch dann von den Versicherungen anerkannt, wenn die Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt sein werden. Wenn man vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen den Beruf beenden musste, können die Leistungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch noch später beantragt werden.


Leistungen
Treffen die Voraussetzungen zu, erhält man die folgenden Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung:

  • Monatliche Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
  • Zahlung der Versicherungsbeiträge wird eingestellt
  • Berufsunfähigkeitsrente im Pflegefall


Die erste Rate der Berufsunfähigkeitsrente wird am ersten Tag des kommenden Monats ausgezahlt, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Sofern die Berufsunfähigkeit unter einen Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent sinkt, wird die Auszahlung der Rente beendet bis eine neue ärztliche Bescheinigung nachgereicht wird.


Pflichten
Damit man einen Anspruch die Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung hat, muss man gegenüber den Versicherungen bestimmte Pflichten erfüllen.

Vorvertragliche Anzeigepflicht
Bei der Antragstellung einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung muss man einen Versicherungsantrag von der jeweiligen Versicherung ausfüllen, damit der Versicherungsschutz überhaupt in Kraft tritt. Mit dem Antrag müssen Fragen zu dem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte man die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten, hat die Versicherung die Möglichkeit das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen und Leistungen zu verweigern, sofern die Falschangabe der versicherten Person bekannt war.

Beitragszahlung
Während der Vertragslaufzeit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung hat man die Pflicht die Versicherungsbeiträge pünktlich und vollständig zu bezahlen, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Wenn man mit der Beitragszahlung in Verzug kommen sollte, haben Versicherungen die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, nachdem mehrere Mahnungen verschickt wurden. Versicherungen haben die Pflicht den Versicherungsnehmer über einen bestehenden Beitragsrückstand zu informieren.

Bescheinigungen
Sollte eine Berufsunfähigkeit eintreten, verlangen die Versicherungen unterschiedliche Unterlagen, damit die Auszahlung der Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsversicherung geprüft werden kann. Daher sind folgende Unterlagen bei der Versicherung einzureichen:

  • Geburtsurkunde der versicherten Person
  • ärztliche Untersuchungsberichte
  • ärztliche Bescheinigungen über die Gründe der Berufsunfähigkeit
  • Unterlagen zu dem ausgeführten Beruf


Änderungsmitteilung
Sollte sich der Stand der Berufsunfähigkeit ändern, muss man dies der Versicherung unverzüglich mitteilen. Eine Änderung liegt beispielsweise dann vor, wenn man wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen hat oder der Berufsunfähigkeitsgrad unter 50 Prozent gesunken ist. Desweiteren können die Versicherungen eine Aktualität der Berufsunfähigkeit stets überprüfen. Bei einer Missachtung der Pflichten kann die Berufsunfähigkeitsrente gekürzt oder komplett gestrichen werden. Deshalb sollte man darauf achten, dass Änderung entsprechend berichtet werden.


Gründe für Arbeitsunfähigkeit
Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen kann. Eine Berufsunfähigkeit resultiert meist aufgrund folgender Erkrankungen:

  • Psychische Erkrankungen (Stress, Burn-Out-Syndrom)
  • Erkrankungen des Nervensystems
  • Krebs
  • Erkrankungen der Muskeln, Skeletts oder Bindegewebe
  • Verdauungs- oder Stoffwechselkrankheiten
  • Probleme mit Herz und Kreislauf


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