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Autoschutzbrief - Schutzbrief für Autos

Kfz-Versicherung


Zusätzlich zu der Kfz-Haftpflichtversicherung kann man nicht nur die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung mit einschließen, sondern auch noch einen Autoschutzbrief. Der Autoschutzbrief bietet weitere Serviceleistungen und Kostenerstattungen auf Reisen, wodurch die Abwicklung nach einer Panne oder einem Unfall für den Versicherungsnehmer vereinfacht wird. Daneben können noch Leistungen bei auftretenden Krankheiten oder Verletzungen in Anspruch genommen werden.

Bei dem Schutz über den Autoschutzbrief ist man nicht nur als Versicherungsnehmer versichert, sondern auch die gesamte Familie. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Reisen durch ganz Europa. In den meisten Fällen wurde von der Kfz-Versicherung auch eine sogenannte "Grüne Karte" ausgehändigt, die zusätzlich Versicherungsschutz in außereuropäischen Länder bietet.


Was ist versichert?

  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bei einer Panne (sogenannte Pannenhilfe)
  • Abschleppen des Autos, sofern eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist
  • Bergung des Fahrzeugs
  • Rücktransport zum Wohnsitz für Fahrzeug und Insassen
  • Hilfe bei Buchung von Schlafmöglichkeiten und Übernachtungskosten (in der Regel bis zu drei Übernachtungen)
  • Mietwagenservice
  • Werkstattsuche
  • Fahrzeugunterstellung
  • Hilfe bei Beschaffung von Autoersatzschlüssel


In Folge von Krankheiten kann es auf Reisen passieren, dass ein Urlaub abgebrochen werden muss. Mit einem Autoschutzbrief sichert man sich so auf Autofahrten vor weiteren Gefahren ab. In der Versicherungsschutz des Autoschutzbriefs fallen dann folgende, zusätzliche Leistungen:

  • Abholung und Rücktransport von Kindern, wenn die Betreuung eines Angehörigen am Wohnsitz möglich ist
  • Krankenrücktransport
  • Kosten für Krankenbesuche dritter Personen im Ausland
  • Rücktransport von Haustieren
  • Nachrichtenservice in Notfällen


Weitere Leistungen kann man aus dem Autoschutzbrief in Anspruch nehmen, wenn man mit dem Auto eine Reise ins Ausland macht:

  • Ersatzteilversand
  • Kosten für die Verschrottung eines kaputten Autos
  • Beschaffung und Kostenübernahme von verlorengegangenen Reisedokumenten
  • Darlehen bei Verlust von Geld
  • Vermittlung von Ärzten
  • Arzneimittelversand
  • Reiseabbruch bei Tod oder schwerer Erkrankung einer Person
  • Kosten für Bestattung im Ausland bzw. Rücktransport
  • Telefonate mit der Kfz-Versicherung
  • Hilfe in situationsabhängigen Notfällen



Was ist nicht versichert?
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Leistungen aus dem Autoschutzbrief:

  • Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
  • Leistungsansprüche durch Trunkenheit oder Einnahme berauschender Mittel
  • Schäden durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Kernenergie
  • Teilnahme an Autorennen


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