Wohngebäudeversicherung
Wenn man sich einen Neubau zulegen möchte und eine eigene Immobilie fertigstellen möchte, kann es zu unvorhergesehenen Unfällen oder Schäden währende der Bauphase kommen. Normalerweise sind die gröbsten Gefahren über die Feuerrohbauversicherung abgesichert. Es gibt allerdings auch Schäden, die nur mit einer Bauleistungsversicherung abgegolten werden können.
In der Regel haftet der Bauunternehmer für entstandene Schäden während der Bauzeit. Für bestimmte Ereignisse muss das Bauunternehmen allerdings nicht für einen Schaden aufkommen. Dies gilt beispielsweise für unvorhersehbare Ereignisse und Naturgewalten. In diesen Fällen muss der Bauherr für die Wiederbeschaffung aufkommen.
Die Bauleistungsversicherung dient somit dem Bauunternehmen bei Schäden während der Bauzeit und dem Bauherren bei Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Aus diesem Grund wird der Versicherungsbeitrag der Bauleistungsversicherung in manchen Fällen auch zwischen den beiden Parteien aufgeteilt.
Was ist versichert?
Mit der Bauleistungsversicherung schützen sich Bauherren vor folgenden Schadensarten:
Der Versicherungsschutz in der Bauleistungsversicherung umfasst alle Leistungen und Bestandteile des zu errichtenden Gebäudes.
Was ist nicht versichert?
Zusätzlich sind Werkzeuge, Maschinen und Baugeräte des Bauunternehmens aus dem Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung ausgeschlossen. Diese Gegenstände können durch eine andere, dafür zuständige Versicherung abgesichert werden.
Was kann mitversichert werden?
Weiterhin können noch Gefahren eingeschlossen werden, die im Nachhinein von der Wohngebäudeversicherung getragen werden:
Weiterführende Themen
> Elementarschäden absichern
> Günstige Wohngebäudeversicherung
> Bauherrenhaftpflichtversicherung
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