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In der Lebensversicherung werden jeden Monat Beiträge für den Versicherungsschutz entrichtet. Die Beiträge werden unter anderem für Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen oder andere Sparpläne verwendet. Über einen längeren Zeitraum wird so ein entsprechendes Vermögen aufgebaut.
In bestimmten Fällen kann es für Versicherungsnehmer auch mal zu Zahlungsengpässen kommen, wodurch die Beitragszahlung nicht mehr möglich ist. Je nach der persönlichen Lage kann es zu langfristigen oder kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten kann man eine Stundung vereinbaren, wodurch die Zahlung der Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.
Kündigung sinnvoll?
Kommt es zu langfristigen Zahlungsschwierigkeiten, hat man verschiedene Möglichkeiten. Eine wichtige Frage dabei ist, ob man den Versicherungsschutz aufrecht erhalten möchte oder nicht. Besteht kein weiteres Interesse an der Versicherung, kann man eine Kündigung aussprechen. In diesem Fall wird der Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben.
Allerdings muss man bei einer Kündigung mit einem Verlust rechnen, wenn der Vertrag noch nicht so lange gelaufen ist. Vor allem bei Kapitalanlagen, wie die Rentenversicherung, kann es zu Einbußen kommen. Die Rückzahlung aus der Versicherung ist dabei von dem angesparten Rückkaufswert abhängig.
In der Risikolebensversicherung wird in der Regel kein Rückkaufswert ausgezahlt, da hier kein Guthaben angesammelt wird und die Versicherungsbeiträge lediglich für einen Todesfallschutz dienen. Nach besonders langen Laufzeiten kann es allerdings sein, dass eine bestimmte Rückstellung gebildet wurde. Wird dann der Versicherungsvertrag gekündigt, erfolgt automatisch eine Beitragsfreistellung. Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Fall bis zu dem Ableben der versicherten Person kostenlos erhalten.
Beitragsfreistellung
Damit der Versicherungsschutz der Lebensversicherung aufrecht erhalten bleiben kann, ist es möglich eine Beitragsfreistellung zu vereinbaren. Durch ein solches Vorgehen kann eine Kündigung der Versicherung umgangen werden. Eine Beitragsfreistellung ist jedoch nur dann möglich, wenn bereits ein entsprechendes Guthaben angesammelt wurde.
Bei der Beitragsfreistellung wird die Zahlung der Versicherungsbeiträge komplett und auf Dauer eingestellt. Eine Rücknahme der Beitragsfreistellung ist bei den meisten Versicherungen nicht mehr möglich. Das angesammelte Kapital wird als Einmalbeitrag für die Restlaufzeit der Lebensversicherung gewertet. Aus diesem Betrag wird dann die neue Versicherungssumme berechnet.
Um eine Beitragsfreistellung zu beantragen, reicht ein kurzes Schreiben an die Versicherung, in dem der Kundenwunsch geäußert wird. Die Mitteilung muss von dem Versicherungsnehmer unterschrieben werden. Bevor man eine Entscheidung trifft, sollte man allerdings vorab ein Angebot auf Beitragsfreistellung anfordern, um den Nutzen der Vertragsänderung zu überdenken.
Mindestsummen
Bei vielen Versicherungen müssen bestimmte Mindestsummen verbleiben, damit eine Beitragsfreistellung durchgeführt werden kann. Die Versicherungssumme oder auszuzahlende Rente muss demnach die in den Versicherungsbedingungen festgeschriebene Höhe erreichen.
Wird die Mindestsumme erreicht, kann die Beitragsfreistellung der Lebensversicherung durchgeführt werden. In allen anderen Fällen macht es mehr Sinn den Vertrag komplett zu kündigen oder weiterzuführen.
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