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Berufsgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit


Personen, die sich für eine
Berufsunfähigkeitsversicherung interessieren, werden für die Berechnung der Versicherungsbeiträge in verschiedene Berufsgruppen eingeteilt. Die jeweilige Berufsgruppe ist von der Art des ausübenden Berufs abhängig. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden bei der Einteilung in vier verschiedene Berufsgruppen.

Durch die Einteilung der verschiedenen Berufe ist es für die
Versicherungen einfacher, das Risiko zu kalkulieren, um so unter anderem auch günstigere Versicherungsbeiträge anbieten zu können. Je niedriger die Berufsgruppe ist, desto günstiger wird der Beitrag für die Versicherungsnehmer.

In jeder Berufsgruppe ist die Gefahr der Berufsunfähigkeit unterschiedlich. Das liegt daran, dass man je nach Beruf einem größeren Risiko ausgesetzt ist. So ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit für einen Arbeiter auf einer Baustelle höher als für einen Mitarbeiter im Innendienst.


Berufsgruppe 1
In der Berufsgruppe 1 befinden sich die Akademiker. Wenn jemand ein abgeschlossenes Hochschulstudium besitzt, bekommt man in der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 30 Prozent Rabatt. Zu dieser Berufsgruppe gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Wissenschaftler. Hier ist die Anfälligkeit einer Berufsunfähigkeit relativ gering.


Berufsgruppe 2
In die Berufsgruppe 2 fallen Personen mit einem kaufmännischen oder administrativen Beruf. Dazu zählen oft Angestellte im Innendienst bei Versicherungen, Banken oder sonstigen Dienstleistern. Das hauptsächliche Tätigkeitsgebiet darf für diese Berufsgruppe daher nicht im Außendienst liegen.


Berufsgruppe 3
In die Berufsgruppe der Klasse 3 werden Berufstätige eingestuft, die hauptsächlich im handwerklichen Bereich beschäftigt sind. Bei einem Teil der Versicherungen ist der Beitrag in der Berufsgruppe 3 etwas höher im Vergleich zu dem Normaltarif (Berufsgruppe 2). Zu dieser Berufsgruppe gehören beispielsweise Lackierer, Bauunternehmer und Mechaniker.


Berufsgruppe 4
Wenn man einen Beruf ausübt, der eine körperliche und außerordentlich schwere Arbeit erfordert, fällt man in der Regel in die Berufsgruppe 4. Bei schweren, beruflichen Tätigkeiten ist das Risiko für eine Berufsunfähigkeit relativ hoch. In diese Berufsgruppe fallen zum Beispiel Schmiede, Bergbauarbeiter und Maurer. Die Versicherbarkeit wird bei Antragstellung von der Versicherung genau geprüft.

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