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Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die versicherte Person ab, wenn eine berufliche Tätigkeit aufgrund von Krankheiten oder anderen Beschwerden nicht mehr möglich ist. Tritt eine Berufsunfähigkeit in Kraft, erhält man trotz fehlender Arbeitsmöglichkeit ein monatliches Einkommen, die sogenannte Berufsunfähigkeitsrente, von der Versicherung.
Im Allgemeinen kann man behaupten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen gehört, die man abschließen sollte, und daher sehr sinnvoll im Hinblick auf den Umfang des Versicherungsschutzes ist. Im Ernstfall kann man so seinen Lebensstandard aufrecht erhalten, ohne dass es zu großen finanziellen Einbußen kommt.
Voraussetzungen für Leistungen
Damit eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, müssen folgende Gegebenheiten zutreffen:
Treffen die Voraussetzungen nur teilweise zu, wird die Leistung aus der Versicherung entsprechend anteilig gekürzt.
Wann ist die Versicherung sinnvoll?
Je nach der Berufsart ist die Wahrscheinlichkeit einer anerkannten Berufsunfähigkeit sehr unterschiedlich. Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist eine Berufsunfähigkeit nur gültig, wenn der derzeitige Beruf und auch sonstige Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Im Versicherungsfall kann es daher passieren, dass Versicherungen auf die Möglichkeit anderer Berufe verweisen (abstrakte Verweisung). Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann also Leistungen dann verweigern, wenn die versicherte Person in einen anderweitigen Beruf wechseln kann. Der Beruf muss dabei jedoch der
Im Klartext bedeutet das, dass oft Bürokräfte noch viele Ausweichmöglichkeiten bei der Berufswahl haben. Hat zum Beispiel ein Bürokaufmann starke Rückenbeschwerden aufgrund der sitzenden Tätigkeit, kann sich die Berufsunfähigkeitsversicherung darauf berufen, dass ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in den Außendienst erfolgen kann. Ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung entsteht in diesem Fall nicht.
Es gibt allerdings auch Beispiele, wo eine abstrakte Verweisung nicht möglich ist. Kann ein Handwerker aufgrund eines Unfalls seine Arme nicht mehr betätigen, ist eine weitere berufliche Tätigkeit nicht mehr möglich. In der Regel kann die Versicherung hier nicht auf andere Berufe verweisen, da die spezielle handwerkliche Ausbildung nicht in anderen Gebieten angewendet werden kann.
Daneben entsteht eine Berufsunfähigkeit mittlerweile in mehr als ein Drittel der Fälle aufgrund einer Nervenerkrankung, Burnout-Syndrom, Krebs oder Herzerkrankung, wobei eine Absicherung sehr sinnvoll sein kann. In solchen Fällen ist es meist unmöglich jegliche Berufstätigkeiten während der Krankheitsphase auszuüben, so dass die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auszahlen muss.
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