Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus, wenn eine Berufsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit eintritt. In Deutschland wird in etwa jeder fünfte Berufstätige aufgrund von Krankheiten oder Unfällen berufsunfähig.
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind mittlerweile vor allem stressbedingte und psychische Ursachen, wie beispielsweise das weitverbreitete Burnout-Syndrom.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann allerdings auch aufgrund von körperlichen Einschränkungen in Anspruch genommen werden. Besonders bei handwerklichen Berufen ist die Gefahr einer Berufsunfähigkeit hoch.
Die Verteilung der Ursachen einer Berufsunfähigkeit sieht folgendermaßen aus:
Definition Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeit liegt nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, wenn die versicherte Person auf Grund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls den derzeitigen Beruf oder eine andere Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Eine andere Tätigkeit wird nur dann berücksichtigt, wenn sie der Ausbildung und Berufserfahrung der versicherten Person entspricht.
Die Berufsunfähigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen bleiben und einen Berufsunfähigkeitsgrad in Höhe von 50 Prozent beinhalten, damit eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen werden kann.
Was ist versichert?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus, wenn die versicherte Person mindestens eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent nachweisen kann. Wie die Berufsunfähigkeit entstanden ist, spielt dabei generell keine Rolle. Kann eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden, werden folgende Leistungen von der Versicherung erbracht:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch bei einer Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent liegt. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente aus der Versicherung ist dann von der Pflegestufe abhängig:
Pflegestufe 1:
40 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente
Pflegestufe 2:
70 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente
Pflegestufe 3:
100 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente
Die Versicherungen stufen die Pflegebedürftigen mit einem Punktesystem ein. Dabei werden bestimmte Tätigkeiten berücksichtigt, für die eine Hilfe beansprucht werden muss (z.B. Körperpflege oder Zubereitung von Mahlzeiten). Ab dem ersten Punkt wird man der Pflegestufe 1 zugeordnet. Ab zwei Punkten ist man in der Pflegestufe 2 und ab vier Punkten in der Pflegestufe 3. Zusätzlich kann noch ein Anspruch aus der privaten Pflegeversicherung bestehen.
Was ist nicht versichert?
In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen:
Bei Selbstverletzungen durch die versicherte Person besteht jedoch der Versicherungsschutz, sofern die Tat in einem Zustand krankhafter Geistesstörungen ausgeführt wurde.
>>> Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung
Weiterführende Themen
> Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
> Abstrakte Verweisung
> Maximale Berufsunfähigkeitsrente