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Brandschaden in der Hausratversicherung

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Brand gehört zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung. Demnach sind Brandschäden in der Wohnung versichert, die den Hausrat beschädigt oder zerstört haben. Ein Brandschaden ist dann versichert, wenn unbeabsichtigt Flammen auf andere Gegenstände übergreifen und einen Schaden anrichten. Von dem
Versicherungsschutz sind zusätzlich vorsätzliche oder grob fahrlässige Brandschäden ausgeschlossen.

Ein versicherter Brandschaden kann nach den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung zum Beispiel entstehen, wenn Funken aus einem brennenden Ofen austreten und den naheliegenden Teppich in Brand setzen.

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Ausschluss
Bestimmte Brandschäden sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Dazu zählen vor allem Sengschäden. Fällt beispielsweise die Glut einer Zigarette auf den Sessel und verursacht nur einen Sengschaden, ohne dass sich ein Feuer ausgebreitet hat, ist das nicht über die Versicherung eingeschlossen.

Sind dadurch allerdings Flammen entstanden und der Brandschaden hat sich selbstständig ausgebreitet, erstattet die Hausratversicherung die Reparaturkosten.

Ein Sengschaden ist jedoch über die
Hausratversicherung mitversichert, wenn er durch einen Brand entstanden. Fängt ein Sofa zum Beispiel Feuer und sengt dabei noch die Polstergarnitur von dem Sessel an, ist dies als Folgeschaden des Brandes und demzufolge als Brandschaden zu bewerten. Die Hausratversicherung bezahlt in diesem Fall den Schaden, der durch den Brand entstanden ist.


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