Mit der Dread-Disease-Versicherung sichert man sich gegen schwere Krankheiten ab. Wenn bei einer versicherten Person eine Krankheit festgestellt wird, die in den Versicherungsbedingungen mitversichert ist, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Mit der Dread-Disease kann man je nach Versicherung eine Vielzahl von unterschiedlichen Krankheiten einschließen.
Die Absicherung schwerer Krankheiten dient vor allem dazu eine finanzielle Rücklage für den Krankheitsfall zu haben. Die Dread-Disease-Versicherung sichert unter anderem den Einkommensausfall von Berufstätigen ab, wenn eine berufliche Tätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausführbar ist. Der Schutz kann also neben der Berufsunfähigkeitsversicherung eine zweite Absicherung sein.
Was ist versichert?
Sofern eine schwere Krankheit festgestellt wurde, wird die vereinbarte Versicherungssumme nach den Versicherungsbedingungen ausgezahlt. Dabei sind je nach Versicherer folgende Krankheiten in der Regel versichert:
Was ist nicht versichert?
Kriegsereignisse sind in der Dread-Disease-Versicherung nach dem ersten Versicherungsjahr eingeschlossen, sofern es sich um Friedensmaßnahmen im Ausland für die Bundeswehr handelt (UN- und NATO-Einsätze).
Was kann mitversichert werden?
In den Versicherungsschutz der Dread-Disease-Versicherung kann zusätzlich eine Todesfallleistung mit eingeschlossen werden. Stirbt die versicherte Person aufgrund einer schweren Krankheit bevor die Versicherungssumme fällig wurde, wird die Todesfallleistung ausbezahlt.
>>> Angebot Dread-Disease-Versicherung