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Versicherung für Fahrraddiebstahl

Ratgeber > Hausratversicherung


Fahrräder können über die Hausratversicherung für einen möglichen Diebstahl abgesichert werden. Ohne die Fahrraddiebstahlversicherung erstattet die Hausratversicherung lediglich einen Schaden aufgrund der üblichen versicherten Gefahren, wie Brand oder Blitzschlag. Mit dem Einschluss der Diebstahlversicherung für Fahrräder ist das Fahrrad des Versicherungsnehmers auch außerhalb der Wohnung versichert, wenn es in der Öffentlichkeit geklaut wurde.

Über die Außenversicherung besteht für geklaute Fahrräder kein Versicherungsschutz, da hierbei der Schaden keiner versicherten Gefahr zugeordnet werden kann. Am ehesten könnte man den Schaden der Gefahr Einbruchdiebstahl zuordnen. Hierbei muss sich allerdings eine dritte Person unberechtigt Zugang zu der Wohnung verschafft haben, damit der Versicherungsschutz gewährt werden kann. Bei einem Fahrraddiebstahl in der Öffentlichkeit trifft diese Voraussetzung nicht ein.

Die Höhe der Versicherungssumme kann selber bestimmt werden. Wenn man zum Beispiel mehrere Fahrräder hat oder ein besonders teures Fahrrad besitzt, kann man die Versicherungssumme entsprechend erhöhen. Die Deckungssumme für Fahrraddiebstahl wird dabei auf einen festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Die Höhe der Deckungssumme kann man mit 1, 2 oder 3 Prozent festlegen.

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Man sollte darauf achten, dass die Deckungssumme für Fahrraddiebstahl tatsächlich höher ist als der Wert des Fahrrads. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistungen aufgrund einer sogenannten Unterversicherung kürzen.


Schutz vor Fahrraddiebstahl
Damit eine Versicherungsleistung über die Versicherung in Anspruch genommen werden kann, muss der Versicherungsnehmer Vorsorgemaßnahmen treffen, die die Möglichkeiten eines Fahrraddiebstahls einschränken. Dazu gehört die Sicherung des Fahrrads mit einem Fahrradschloss bei Nichtbenutzung. Bei dem Fahrradschloss muss es sich allerdings um ein separates Schloss handeln, das nicht zu dem Fahrrad gehört (z.B. Bügelschloss oder Kettenschloss).

Besteht zusätzlich die Möglichkeit, das Fahrrad in einem Abstellraum oder innerhalb von Gebäuden unterzubringen, muss der Versicherungsnehmer dieser Möglichkeit nachkommen und dort das Fahrrad absichern.

Wenn diese Sicherungsmaßnahmen in bestimmten Fällen nicht eingehalten werden, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder nur zu einem bestimmten Teil erstatten. Aus diesem Grund sollte man die genannten Schutzvorrichtungen unbedingt verwenden, wenn die Deckung der Hausratversicherung gegeben sein soll.


Was tun bei einem Diebstahl?
Wenn ein Fahrrad gestohlen wurde, muss der Versicherungsnehmer den Diebstahl schnellstmöglich bei der Polizei melden, damit der Täter möglicherweise noch gefasst und so der Schaden abgewendet werden kann.

Kann das Fahrrad selbst nach weiteren drei Wochen nicht mehr aufgefunden werden, besteht ein Anspruch aus der Hausratversicherung. Im Folgenden muss der Versicherungsnehmer einen Kaufbeleg des Fahrrads oder sonstige Eigentumshinweise nachweisen, damit die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann.


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