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GAP-Deckung - Was ist das?

Ratgeber > Kfz-Versicherung


In den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung kann man verschiedene Leistungen mit einschließen. Die wahrscheinlich bekanntesten Leistungseinschlüsse sind die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Für versicherte Leasingfahrzeuge sollte man darauf achten, dass bei der Versicherung zusätzlich eine GAP-Deckung eingeschlossen ist. Die GAP-Deckung sichert die Restbeträge ab, die aus dem Leasingvertrag entstehen können.


Wann greift die GAP-Deckung?
Kommt es mit einem versicherten Leasingfahrzeug zu einem Totalschaden oder einem Verlust bzw. Diebstahl des Autos, greift entweder die Vollkasko- oder die Teilkaskoversicherung. Die Versicherung erstattet dem Versicherungsnehmer in einem solchen Fall den sogenannten Wiederbeschaffungswert. Also den Betrag, der für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs notwendig wäre.

Trotz des totalen Wertverlustes ist der Vertragspartner aufgrund des Leasingvertrages verpflichtet, die vereinbarten Leasingraten weiterhin abzuzahlen. Es verbleibt also noch ein sogenannter Leasingrestbetrag. Der Leasingrestbetrag eines Autos ist in der Regel höher als der Wiederbeschaffungswert. Der Versicherungsnehmer würde also auf den Differenzkosten sitzen bleiben.

In diesem Problemfall würde nun die GAP-Deckung zum Tragen kommen. Die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Leasingrestbetrag wird von der Versicherung erstattet und zusätzlich an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Beispiel:
Leasingrestbetrag: 20.000,- Euro
Wiederbeschaffungswert: 16.000,- Euro

Die Kfz-Versicherung erstattet über die GAP-Deckung eine Summe in Höhe von 4.000,- Euro.


Wie wird der Leasingrestbetrag berechnet?
Der Leasingrestbetrag wird anhand bestimmter Merkmale des Leasingvertrages berechnet. Dabei werden die folgenden Eigenschaften in die Berechnung mit eingeschlossen:

  • ausstehende Leasingraten
  • anteilige Restrate
  • Leasingrestwert


Diese offenen Merkmale werden addiert, wodurch der Leasingrestbetrag entsteht. Zusätzlich werden geleistete Mietvorauszahlungen auch von der GAP-Deckung an den Versicherungsnehmer zurückerstattet.

>>> Kfz-Versicherung Vergleich


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