Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Solidaritätsprinzip. Demnach zahlt jeder einen prozentualen Betrag von dem monatlichen Einkommen ein. Anders als in der privaten Krankenversicherung bekommt jedes versicherte Mitglied im Grunde die gleichen Leistungen.
In dem gesetzlich festgelegten Bruttobeitragssatz ist die Pflegepflichtversicherung bereits eingeschlossen. Für Selbstständige besteht die Möglichkeit den Beitragssatz unter Ausschluss eines Krankentagegelds zu verringern.
>>> Angebot Gesetzliche Krankenversicherung
Was ist versichert?
Jede gesetzliche Krankenkasse muss gesetzlich festgeschriebene Mindestleistungen erbringen. Der Leistungskatalog umfasst folgende Leistungen:
Nähere Informationen zu dem Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Dort werden nähere Beschreibungen zu den einzelnen Leistungen erläutert.
Was ist nicht versichert?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz für folgende Behandlungen:
Was kann mitversichert werden?
Neben den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können zusätzliche Leistungen über eine private Krankenzusatzversicherung eingeschlossen werden. Eine Krankenzusatzversicherung bietet spezielle Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich:
>>> Angebot Private Krankenzusatzversicherung
Weiterführende Themen
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