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Gesetzliche Krankenversicherung - Beitrag und Leistungen

Krankenversicherung


In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Solidaritätsprinzip. Demnach zahlt jeder einen prozentualen Betrag von dem monatlichen Einkommen ein. Anders als in der privaten Krankenversicherung bekommt jedes versicherte Mitglied im Grunde die gleichen Leistungen.

In dem gesetzlich festgelegten Bruttobeitragssatz ist die Pflegepflichtversicherung bereits eingeschlossen. Für Selbstständige besteht die Möglichkeit den Beitragssatz unter Ausschluss eines Krankentagegelds zu verringern.

>>> Angebot Gesetzliche Krankenversicherung


Was ist versichert?
Jede gesetzliche Krankenkasse muss gesetzlich festgeschriebene Mindestleistungen erbringen. Der Leistungskatalog umfasst folgende Leistungen:

  • Arzneimittel
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Psychotherapie
  • Rehabilitation
  • Krankentagegeld
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Palliativversorgung
  • künstliche Befruchtung
  • Leistungen während einer Schwangerschaft
  • Mutterschaftsgeld
  • ambulante Transportkosten
  • Soziotherapie
  • zahnärztliche Leistungen


Nähere Informationen zu dem Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Dort werden nähere Beschreibungen zu den einzelnen Leistungen erläutert.


Was ist nicht versichert?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz für folgende Behandlungen:

  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlungen
  • keine Sehhilfen ab einem Alter von 18 Jahren
  • keine Kieferorthopädie ab einem Alter von 18 Jahren
  • Heilpraktiker
  • Behandlungen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte



Was kann mitversichert werden?
Neben den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können zusätzliche Leistungen über eine private Krankenzusatzversicherung eingeschlossen werden. Eine Krankenzusatzversicherung bietet spezielle Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich:

  • Sehhilfen
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren
  • Ein- und Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Erhöhung der Erstattung für Zahnersatz
  • Erstattung für Implantate und Inlays
  • Leistungen für professionelle Zahnreinigungen
  • Pflegetagegeld
  • Übernahme der Praxisgebühr
  • Krankentagegeld für Selbstständige
  • freie Krankenhauswahl
  • Erstattung über der Gebührenordnung für Ärzte


>>> Angebot Private Krankenzusatzversicherung


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> Versicherungen für die Gesundheit
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