Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung können viele Bereiche eingebunden werden, für die Versicherungsschutz bestehen soll. Der Umfang der Rechtsschutzversicherung ist dabei genau in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Als eine Leistungserweiterung ist es möglich eine Haus-Rechtsschutzversicherung einzuschließen.
>>> Rechtsschutzversicherung Vergleich
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Die Haus-Rechtsschutzversicherung schützt in erster Linie Eigentümer von Grundstücken, Wohngebäuden und Gebäudeteilen bei rechtlichen Streitigkeiten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch nicht nur auf den rechtlichen Eigentümer. Zusätzlich kann man auch als Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte die Absicherung über den Haus-Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Dadurch können sich verschiedene Personenkreise die versicherten Leistungen über die private Rechtsschutzversicherung aneignen.
Die Gebäude sowie deren Bestandteile und Grundstücke sind dabei in dem Versicherungsschein genau festgelegt und müssen mit dem Rechtsstreit in einem Zusammenhang stehen. Als mitversicherte Objekte sind noch Garagen und nächtliche Abstellplätze für Autos in der Haus-Rechtsschutzversicherung eingeschlossen.
Was ist versichert?
Die Haus-Rechtsschutzversicherung umfasst speziell die folgenden Leistungen:

Weiterführende Themen
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