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In der Hausratversicherung sind Schäden mitversichert, die durch einen Wasserschaden entstanden sind. Damit eine Versicherungsleistung für einen Wasserschaden geleistet wird, müssen allerdings auch die Regelungen in den Versicherungsbedingungen zutreffen.
Was ist versichert?
Zu dem versicherten Hausrat gehören bei einem Wasserschaden sämtliche Rohre und Wasserinstallationen innerhalb oder auf dem Gebäude, in dem sich der Hausrat befindet. Demnach sind folgende Rohrleitungen und Installationen über die Hausratversicherung abgedeckt, sofern es sich um frostbedingte Bruchschäden handelt:
Damit der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung in Kraft tritt, muss ein Wasserschaden durch austretendes Wasser entstanden sein. Die Versicherung bezahlt die Kosten für die Reparatur der Bruchschäden und die Schäden an versicherten Sachen. Darüber hinaus sind Wasserschäden auch versichert, wenn das Wasser aus Wasserbetten oder Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Was ist nicht versichert?
Bei einem Wasserschaden gibt es auch Schäden, die nicht in den Versicherungsschutz fallen. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Unachtsamkeit und höhere Gewalt.
Desweiteren sind Wasserschäden, die wegen Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch entstehen, über die Hausratversicherung nicht versicherbar. Diese Gefahren fallen unter die sogenannten Elementarschäden und können zusätzlich bei einem Versicherungsvergleich in den Grundschutz eingeschlossen werden.
Ein Wasserschaden ist nur dann versichert, wenn die Rohre und Wasserinstallationen zu dem versicherten Hausrat gehören. Sind Installationen als Gebäudebestandteil zu bewerten, erfolgt eine Erstattung des beschädigten Hausrats über die Wohngebäudeversicherung, die separat abgeschlossen werden kann.