Tierversicherung
Mit einer Hundehaftpflichtversicherung kann man sich vor Schadensersatzansprüchen absichern. Verursacht ein Hund gegenüber einer dritten Person einen Schaden, ist man als Hundehalter dazu gesetzlich verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Hundehaftpflichtversicherung bietet dann einen Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wenn ein Schaden durch einen Hund entsteht, ist man nach der sogenannten Gefährdungshaftung, erst mal für den Schaden verantwortlich. Ausnahmen gibt es, wenn der Hundehalter seine Unschuld beweisen kann (z.B. der Geschädigte hat vorsätzlich einen Angriff des Hundes provoziert).
Was ist versichert?
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