Kfz-Versicherung
In der Kfz-Versicherung sind die Leistungen bei vielen Versicherungen mittlerweile relativ ähnlich. Daher ist es für viele Kfz-Inhaber wichtig einen möglichst günstigen Versicherungsbeitrag zu haben. Viele vergleichen daher ihren Beitrag für das Auto schnell und kostenlos im Internet, um zum Jahresende die Kfz-Versicherung zu wechseln und dementsprechend Geld zu sparen.
In der Kfz-Versicherung hat man verschiedene Wahlmöglichkeiten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist vom deutschen Gesetzgeber vorgeschrieben und damit für jeden Autofahrer eine Pflicht.
Was ist versichert?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst folgende Leistungen bei Schadensersatzansprüchen von dritten Personen:
Der Schadensersatz wird in der Regel in einer Geldsumme ausgezahlt. Ebenso sind auch Schäden an Mitfahrern in der Kfz-Versicherung versichert.
In der Kfz-Versicherung sind zusätzlich Fahrzeuge, die von dem versicherten Auto abgeschleppt werden, und Anhänger mitversichert. Hat das abgeschleppte Auto eine eigene Kfz-Versicherung greift bei Schäden diese Versicherung.
Darüber hinaus kann man noch die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung in den Versicherungsschutz mit einschließen.
Was ist nicht versichert?
In der Kfz-Unfallversicherung (einschließbar) werden zusätzlich noch folgende Gegebenheiten ausgeschlossen:
Was kann mitversichert werden?
Wer ist automatisch mitversichert?
In der Versicherung für Kraftfahrzeuge ist es durchführbar, dass mehrere Personen mit in die Versicherungsdeckung eingeschlossen werden. Wie groß der Umfang ist, hängt davon ab, welche weiteren Bausteine in der Absicherung vereinbart sind. Zwischen dem Haftpflicht- und Kaskoschutz gibt es nämlich relevante Unterschiede, die es zu beachten gibt.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt prinzipiell, dass die Deckung für beteiligte dritte Personen immer eingreift, wenn ein Unfall mit dem Fahrzeug verursacht wurde. Bei einem Haftpflichtschaden ist es also bedeutungslos, wer das Auto gefahren hat, wodurch die Kfz-Versicherung eine Entschädigungsleistung selbst bei Verwandten oder Freunden automatisch erbringt, die das Auto gefahren haben.
Andere Abmachungen gelten bei der Teil- und Vollkaskoversicherung, wo andere Fahrer nicht automatisch mitversichert sind. Damit die Absicherung für weitere Personen besteht und Schäden während der Nutzung erstattet werden können, bedarf es einer Sondervereinbarung. Für eine solche Vereinbarung reicht es aus, dass bei der Antragstellung oder Beitragsberechnung der erweiterte Nutzerkreis angegeben wird. Je mehr Nutzer das Auto fahren, desto höher kann der Versicherungsbeitrag werden.
Weiterführende Themen
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> Berechnung Kfz-Versicherung
> Vorläufige Deckung
Jedes Auto wird bei der Berechnung in Versicherungsklassen eingeteilt. Die Einteilung der Versicherungsklassen erfolgt je nach Art und Standort des Autos. Externe Anbieter: Kfz-Versicherungen und Kfz-Versicherungsrechner
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