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Während der Zeit als Referendar bekommt man von dem zuständigen Beihilfeträger einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten (z.B. Arztkosten, Krankenhauskosten) erstattet. Der Beihilfeträger ist entweder ein deutsches Bundesland oder der Bund. Den anderen Teil muss man über eine Krankenversicherung absichern. Im Referendariat hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Versicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird anhand des allgemeinen Beitragssatzes berechnet. Dabei wird der von der Bundesregierung festgelegte Prozentsatz am Einkommen des Referendars zugrundegelegt. Im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung ist hier der monatliche Beitrag wesentlich höher, da keine speziellen Versicherungstarife für beihilfeberechtigte Personen angeboten werden können.
Die Leistungen sind für Referendare in der gesetzlichen Krankenversicherung genauso wie für alle anderen gesetzlich versicherten Personen. Man hat also eine komplette Absicherung für alle Leistungen der Krankenversicherung. Allerdings muss man dabei bedenken, dass nur die restlichen Kosten nach Abzug der Beihilfeleistung von dem Versicherer erstattet werden.
Wenn man die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern möchte, besteht die Möglichkeit parallel eine Krankenzusatzversicherung zu beantragen. Hiermit können Referendare die Leistungen im ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich erhöhen.
Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gibt es während des Referendariats spezielle Beamtentarife. Diese Versicherungstarife decken die genauen Restkosten ab, die bei einer ärztlichen Behandlung von der Beihilfe nicht erstattet werden. Für Referendare sind solche Tarife in der Regel günstiger als für Beamte, da hier noch der Status als Beamtenanwärter von der Krankenversicherung berücksichtigt wird. Erfolgt dann der Übergang zu einer vollen Beamtenstelle wird der Tarif entsprechend umgestellt.
Der Umfang der Leistungen kann in der privaten Krankenversicherung selber bestimmt werden. Dadurch können die Erstattungen für Behandlungen weit über die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Man hat beispielsweise die Möglichkeit ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Heilpraktiker mit in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Eine Selbstbeteiligung senkt in der privaten Krankenversicherung in der Regel den Versicherungsbeitrag. Für Beamte und Beamtenanwärter gibt es eine Vielzahl günstiger Tarife ohne Selbstbeteiligung. Der Einschluss einer Selbstbeteiligung macht daher im Normalfall für Referendare keinen Sinn.
Fazit
Das Referendariat bietet die Möglichkeit sich in der Krankenversicherung eine erste Orientierung zu verschaffen. Als Referendar hat man die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Aufgrund der besseren Leistungen und dem günstigeren Versicherungsbeitrag lohnt sich nahezu immer der Wechsel in die private Krankenversicherung. Daneben wird die Versicherung exakt an die Leistungen der Beihilfe angepasst.
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