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Seit dem Jahr 2010 können die Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ein Nachweis der gezahlten Beiträge muss mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Als Nachweis stellen die Versicherungen in der Regel auf Verlangen des Versicherungsnehmers eine Beitragsbescheinigung aus.
Höhe der Absetzbarkeit
Die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es Abweichungen und ist von dem Versicherungstarif der versicherten Person abhängig.
In welcher prozentualen Höhe die private Krankenversicherung absetzbar ist, hängt von dem Umfang der Leistungen ab. Sofern es sich um Basisleistungen handelt, die mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleich zu setzen sind, können die Beiträge in der Regel auch zu 100 Prozent bei der Steuer berücksichtigt werden.
In den meisten Fällen sind in der privaten Krankenversicherung sogenannte Mehrleistungen eingeschlossen. Zu den Mehrleistungen zählen zum Beispiel Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen, Heilpraktiker- oder Zahnersatzleistungen. Solche Zusatzleistungen sind nur zum Teil von der Steuer absetzbar. In der Beitragsbescheinigung des Versicherers sind die Versicherungsbeiträge separat verzeichnet, wodurch das Finanzamt die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge genau prüfen kann.
Krankenzusatzversicherung
Liegen die jährlichen Krankenversicherungsbeiträge unter den gesetzlichen Höchstbeiträgen, kann man neben der gesetzlichen Krankenversicherung noch zusätzlich eine Krankenzusatzversicherung bei der Steuer geltend gemacht werden. Eine Krankenzusatzversicherung kann je nach Vereinbarung mehrere Zusatzleistungen, wie zum Beispiel ein Einbettzimmer, Heilpraktiker oder Chefarztbehandlungen, beinhalten.
Meldung an die Finanzbehörde
Eine Meldung an die Finanzbehörden über die gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung erfolgt normalerweise automatisch. Wenn man eine Krankenversicherung beantragt hat, kann man direkt der Übermittlung zustimmen, wodurch die Abwicklung der Steuerberücksichtigung wesentlich einfacher ist. Die Krankenversicherungen übermitteln dann, wie im Bürgerentlastungsgesetz vorgesehen, die Daten der Versicherten an den "Deutsche Rentenversicherung Bund".