Lebensversicherung
Wenn man in der Lebensversicherung einen Antrag stellt, muss man die Gesundheitsfragen auf dem Versicherungsantrag wahrheitsgemäß beantworten. Die Gesundheitsprüfung ist notwendig, damit die Versicherung die Versicherbarkeit des Antragsstellers überprüfen kann.
Hat ein Interessent zu viele Beschwerden oder schwere Krankheiten, muss in der Regel ein Risikozuschlag erhoben werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kann es auch passieren, dass die zu versichernde Person durch die Gesundheitsprüfung fällt und somit nicht versicherbar ist.
Ablauf der Gesundheitsprüfung
1. Im ersten Schritt müssen die Gesundheitsfragen auf dem Antrag ausgefüllt werden.
2. Der Antrag wird von einem Sachbearbeiter geprüft.
3. Bei Krankheiten oder Beschwerden wird der Antrag zu der Risikoprüfung weitergeleitet.
4. Die Risikoprüfung geht bei der Gesundheitsprüfung ins Detail und trifft eine Entscheidung.
Nach der Gesundheitsprüfung kann es zu folgenden Entscheidungen kommen:
Wenn aus der Risikoprüfung hervorgeht, dass weitere Unterlagen, wie zum Beispiel Arztberichte, benötigt werden, müssen diese noch nachgereicht werden. Danach kann eine letztendliche Entscheidung getroffen werden.
Gesundheitsfragen
In der Lebensversicherung werden unter anderem folgende Gesundheitsfragen gestellt, um die Versicherbarkeit überprüfen zu können:
In der Lebensversicherung werden im Zuge der Gesundheitsprüfung meist zusätzlich Arztberichte oder Check-Up's benötigt, wenn eine Versicherungssumme von über 300.000,- Euro beantragt wird. Die Gesundheitsprüfung wird aus dem Grund erweitert, um das versicherte Risiko bei sehr hohen Summen genauer einschätzen zu können.
Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung
Bei der Antragstellung einer Lebensversicherung kann man eine Option auf Erhöhung der Beiträge und Leistungen mit einschließen. Während der Vertragslaufzeit ist es dadurch möglich, dass der Versicherungsbeitrag erhöht wird. Mit der Erhöhung des Versicherungsbeitrags wird die Todesfallleistung bzw. Ablaufleistung automatisch ohne eine weitere Gesundheitsprüfung ebenfalls im gleichen Maß angehoben.
In der Regel ist die Erhöhung jedes Jahr möglich. Der Versicherungsnehmer hat allerdings die Möglichkeit der Erhöhung zu widersprechen, wenn er die derzeitige Versicherungssumme beibehalten möchte.
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