Lebensversicherung
Wenn jemand für seine Hinterbliebenen eine Absicherung nach dem Tod haben möchte, kann man den Schutz über eine Lebensversicherung sicherstellen. Eine Lebensversicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an die Nachfahren oder andere bezugsberechtigte Personen aus.
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Neben der Todesfallleistung kann man zusätzlich eine Ablaufleistung ansparen. Die Ablaufleistung wird zum Ende des Vertrages (meist im Rentenalter) fällig und muss an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden, sofern der Tod nicht vorher eingetreten ist. Eine Lebensversicherung mit einem Sparanteil nennt man Kapitallebensversicherung. Wird nur eine Todesfallleistung in dem Versicherungsschutz benötigt, macht man das über die sogenannte Risikolebensversicherung.
Zusatzbaustein
Für Lebensversicherungen gibt es einen Zusatzbaustein, worüber man eine weitere Gefahr mit einschließen kann. Neben dem Todesfallschutz ist es dadurch möglich eine Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit einzuschließen.
Wenn man nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Beruf auszuüben, erhält man eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund von Krankheiten oder unvorhergesehenen Unfällen kann man so sein bisheriges Einkommen extra absichern.
Vorläufiger Versicherungsschutz
Lebensversicherungen bieten einen kostenlosen vorläufigen Versicherungsschutz solange der eigentliche Versicherungsschutz noch nicht begonnen hat. Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt, sobald der Versicherungsantrag bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen ist.
Kommt es während des vorläufigen Versicherungsschutzes zu einem Todesfall der versicherten Person, wird die beantragte Versicherungssumme unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:
Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen, wenn der Tod aufgrund von Selbstmord, Kriegsereignisse oder bereits bestehenden Krankheiten, die bei der Gesundheitsprüfung abgefragt wurden, ausgelöst wurde. Desweiteren erlischt der vorläufige Versicherungsschutz, wenn der Antrag abgelehnt bzw. widersprochen wurde oder die Einzugsermächtigung ungültig war.
Überschussbeteiligung
In der Lebensversicherung werden die Versicherten an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung beteiligt. Überschüsse können aufgrund von verschiedenen Gegebenheiten entstehen.
Die Lebensversicherung kalkuliert die Versicherungsbeiträge aufgrund Statistiken von Sterbefällen. Wurden weniger Sterbefälle verzeichnet, als kalkuliert wurde, entsteht ein Überschuss. Weiterhin können Erträge aus Kapitalanlagen als Überschussbeteiligung verwendet werden.
Die Überschussanteile werden in der Risikolebensversicherung meist als zusätzlicher Bonus im Todesfall ausgezahlt. Dies ist der sogenannte Todesfallbonus. In der Kapitallebensversicherung werden die Überschüsse zusammen mit der Ablaufleistung vergütet.
Weiterführende Themen
> Beitragsfreistellung
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