Ratgeber > Krankenversicherung
Wenn man in eine neue private Krankenversicherung wechselt, hat man sich in der Regel für einen individuellen Versicherungsschutz im Krankheitsfall entschieden. In den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung ist eine Mindestvertragslaufzeit festgelegt, die erst erfüllt sein muss, bevor ein weiterer Wechsel möglich ist. Die Mindestvertragslaufzeit bestimmt also, wie lange man in der Krankenversicherung bleiben muss, bevor man eine ordentliche und fristgerechte Kündigung aussprechen kann.
Unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit kann die private Krankenversicherung jedoch immer gekündigt werden, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht werden oder eine sonstige Änderung zum Nachteil des Kunden erfolgt (zum Beispiel eine Erhöhung der Selbstbeteiligung).
Die Dauer der Mindestvertragslaufzeit kann bei den Krankenversicherungen abweichend sein. Manche Krankenversicherungen haben nur eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Andere Versicherungen wiederum haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.
Wenn man zu der Krankenversicherung zusätzlich ein Krankentagegeld abgeschlossen hat, besteht hier auch eine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit unterscheidet sich jedoch meist von der Krankenversicherung und beträgt bei einem Großteil der Versicherungen nur ein Jahr.
Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren
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Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr