Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt unter anderem Pferdehalter vor Schäden, die durch die versicherten Pferde gegenüber dritten Personen verursacht werden. In der Pferdehaftpflichtversicherung können zudem sämtliche Arten von Reit- und Zugtieren versichert werden:
- Pferde
- Kleinpferde
- Ponys
- Maultiere
- Esel
Die Pferdehaftpflichtversicherung sichert dabei Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab.
Was ist versichert?
- gesetzliche Haftpflicht des Halters
- gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters
- Flurschäden
- Teilnahme an Reitturnieren
- Haftpflichtansprüche fremder Reiter, sogenannte Fremdreiterrisiko
- Schäden durch Kutschfahrten (nur private Zwecke)
- Versicherungsschutz im Ausland
Was ist nicht versichert?
- Schäden durch den Transport des Pferdes im öffentlichen Straßenverkehr
- Pferderennen und die Vorbereitung hierfür
- Reit- und Zugtiere für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke
Beispiele zur Deckung der Pferdehaftpflichtversicherung
- Pferd tritt aus und beschädigt ein parkendes Auto. Die Kosten für Reparaturmaßnahmen müssen von dem Halter erstattet werden.
- Das Pferd durchbricht die Hofabsperrung und verletzt in der Nähe spielende Kinder. Arzt- und Behandlungskosten werden von der Pferdehaftpflichtversicherung gedeckt.
- Die gemietete Weide wird durch Flurschäden zerstört.