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Private Haftpflichtversicherung - Vergleich und Informationen

Haftpflichtversicherung


Mehr als 60 Prozent der deutschen Haushalte haben eine private Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung ist somit eine der weitverbreitesten und auch wichtigsten Versicherungen. Führt man (auch unabsichtlich) einer dritten Person einen Schaden zu, ist man gesetzlich dazu verpflichtet eine Schadenersatzleistung zu erbringen.

Die Grundlage zu der Schadensersatzpflicht ist in §823 BGB geregelt. Treffen die Voraussetzungen aus dem Gesetz zu, ist man zu Schadensersatz verpflichtet und kann die private Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Anspruch nehmen. Die private Haftpflichtversicherung erstattet also in einem solchen Fall den verursachten Schaden.

In dem Gesetzestext ist festgelegt, dass man eine Entschädigungsleistung erbringen muss, wenn man einer anderen Person vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt. Die private Haftpflichtversicherung leistet daher bei Schäden, die den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht einer anderen Person verletzt.

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Was ist versichert?

  • Ansprüche gegen minderjährige, deliktunfähige Kinder
  • Schadensersatz wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Schäden an dritten Personen, die durch Haushaltshilfen verursacht wurden
  • Haftpflicht als Inhaber von Immobilien
  • Betrieb einer Solaranlage und die Stromabgabe an Dritte, sofern nicht gewerblich
  • Mietsachschäden
  • Verlust von fremden Schlüsseln
  • Haftpflichtschäden, die in der Freizeit oder beim Sport passieren
  • Schadensersatzpflicht aufgrund eines Datenaustauschs
  • zahme Haustiere sind mitversichert


Bei vielen Haftpflichtversicherungen kann zusätzlich noch eine Forderungsausfalldeckung mit eingeschlossen werden, um den Umfang der Versicherung zu erweitern.


Was ist nicht versichert?
In folgenden Fällen besteht in der privaten Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz:

  • Schäden aufgrund eines Amtes
  • Schäden, die aus einer freiwilligen Hilfeleistung resultieren (Gefälligkeitshandlung)
  • gewerbliche Betriebe
  • Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß
  • Schäden an Heizungsanlagen im Rahmen eines Mietverhältnisses
  • Schlüsselverlust aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Schäden durch unbefugten Eingriff in Datennetzwerke oder Spamming


In der Haftpflichtversicherung sind lediglich zahme Haustiere, wie Kaninchen oder Katzen, mitversichert. Für Hunde und Pferde muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen gibt es zu diesem Thema hier:

>>> Hundehaftpflichtversicherung
>>> Pferdehaftpflichtversicherung


Was kann mitversichert werden?

  • Schlüsselschäden
  • Forderungsausfalldeckung


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