Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen sind selbstständige Unternehmen. Aufgrund der freien Marktwirtschaft ist es privaten Krankenversicherung möglich, die Versicherungsbeiträge für die Versicherten eigenständig zu kalkulieren.
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Die private Krankenversicherung ist darüber hinaus unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Wenn man sich privat versichern möchte, kann man seinen Leistungsumfang selber bestimmen. Es ist jedoch nicht jeder Personengruppe möglich in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei ist vor allem die berufliche Tätigkeit ausschlaggebend.
Wer kann sich privat versichern?
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für folgende Personen möglich:
Was ist versichert?
Wenn man innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen hat, bekommt man bei vielen Tarife eine sogenannte Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist abhängig von der Höhe der Versicherungsbeiträge, dem Tarif und der Dauer der Leistungsfreiheit.
Für bestimmte Leistungen der privaten Krankenversicherung gibt es eine Wartezeit. Während dieser Zeit erstattet die Versicherung keine Leistungen für die versicherte Person. Bei Antragstellung der Krankenversicherung ist es allerdings möglich die Wartezeit zu umgehen.
Was ist nicht versichert?
Die private Krankenversicherung kann auch Leistungen von dem Versicherungsschutz ausschließen. Allerdings nur dann, wenn Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen vor der Antragstellung bereits bekannt waren. Alle Krankheiten, die während der Vertragslaufzeit neu auftreten, sind automatisch mitversichert. Ein nachträglicher Ausschluss von Krankheiten ist daher von Seiten der Krankenversicherung nicht möglich.
Vor Antragstellung der privaten Krankenversicherung wird der Gesundheitszustand von dem Versicherer geprüft. Danach wird der Versicherungsnehmer über mögliche Einschränkungen oder Zuschläge informiert. Ist man damit einverstanden, muss man noch eine letzte Einverständniserklärung unterschreiben und der Versicherungsschutz tritt in Kraft.
Was kann mitversichert werden?
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