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Private Krankenversicherung - Vergleich und Leistungen

Krankenversicherung


Private Krankenversicherungen sind selbstständige Unternehmen. Aufgrund der freien Marktwirtschaft ist es privaten Krankenversicherung möglich, die Versicherungsbeiträge für die Versicherten eigenständig zu kalkulieren.

>>> Angebot Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist darüber hinaus unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Wenn man sich privat versichern möchte, kann man seinen Leistungsumfang selber bestimmen. Es ist jedoch nicht jeder Personengruppe möglich in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dabei ist vor allem die berufliche Tätigkeit ausschlaggebend.


Wer kann sich privat versichern?
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist für folgende Personen möglich:

  • Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Beamte, Beamtenanwärter, Beamte auf Probe
  • beihilfeberechtigte Personen
  • Studenten
  • Ärzte im Praktikum



Was ist versichert?

  • ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen
  • Einbettzimmer oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • qualifizierte Ärzte auf Honorarbasis
  • Zahnersatz bis zu 100 Prozent, inklusive Inlays und Implantate
  • hochwertige Medikamente
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren
  • Psychotherapie
  • Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen
  • Auslandskrankenversicherung


Wenn man innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen hat, bekommt man bei vielen Tarife eine sogenannte Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist abhängig von der Höhe der Versicherungsbeiträge, dem Tarif und der Dauer der Leistungsfreiheit.

Für bestimmte Leistungen der privaten Krankenversicherung gibt es eine Wartezeit. Während dieser Zeit erstattet die Versicherung keine Leistungen für die versicherte Person. Bei Antragstellung der Krankenversicherung ist es allerdings möglich die Wartezeit zu umgehen.

Was ist nicht versichert?
Die private Krankenversicherung kann auch Leistungen von dem Versicherungsschutz ausschließen. Allerdings nur dann, wenn Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen vor der Antragstellung bereits bekannt waren. Alle Krankheiten, die während der Vertragslaufzeit neu auftreten, sind automatisch mitversichert. Ein nachträglicher Ausschluss von Krankheiten ist daher von Seiten der Krankenversicherung nicht möglich.

  • fehlende Zähne
  • Kieferorthopädie nur bis zu einem Alter von 18 Jahren
  • angeratene ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
  • Parodontose
  • Kosten für Krankenhausaufenthalte


Vor Antragstellung der privaten Krankenversicherung wird der Gesundheitszustand von dem Versicherer geprüft. Danach wird der Versicherungsnehmer über mögliche Einschränkungen oder Zuschläge informiert. Ist man damit einverstanden, muss man noch eine letzte Einverständniserklärung unterschreiben und der Versicherungsschutz tritt in Kraft.


Was kann mitversichert werden?


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