Krankenversicherung
Zusätzlich zu der privaten Krankenversicherung kann man direkt eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung wird auch Pflegepflichtversicherung genannt, da es eine gesetzliche Pflicht ist, eine solche Absicherung neben der Krankenversicherung zu haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Anteil zur Pflegeversicherung meistens bereits im persönlichen Beitragssatz enthalten.
Die private Pflegeversicherung muss nicht zwangsweise bei dem Unternehmen vorhanden sein, wo man bereits die private Krankenversicherung abgeschlossen hat. Es besteht auch die Möglichkeit den Schutz bei einem anderen Versicherer zu haben.
Wichtig für die Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung ist die Pflegestufe, die einer pflegebedürftige Person zugeschrieben wird. Man ist pflegebedürftig, wenn man seine gewöhnlichen Tätigkeiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr ohne fremde Hilfe ausführen kann.
Was ist versichert?
Die private Pflegeversicherung erstattet bei einer Pflegebedürftigkeit folgende Leistungen, die im Rahmen der Pflege notwendig sind:
Was ist nicht versichert?
Keine Leistungspflicht der privaten Pflegeversicherung besteht, wenn folgende Gegebenheiten vorliegen:
Zudem sind Hilfsmittel von der Pflegeversicherung ausgeschlossen, wenn ein Anspruch aus der Krankenversicherung dafür besteht.
Pflegestufen der Pflegeversicherung
Pflegestufe 1:
Personen, die mindestens einmal täglich Hilfe für wenigsten zwei Verrichtungen benötigen.
Pflegestufe 2:
Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe benötigen.
Pflegestufe 3:
Personen, die rund um die Uhr, tagsüber und auch nachts, betreut werden müssen.
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung kann man mit einer Pflegezusatzversicherung erhöhen. Da die Erstattungssätze der privaten Pflegeversicherung sehr gering sind, werden in der Regel nicht alle Kosten für die Pflege gedeckt. Die Restkosten müssen in solchen Fällen von der pflegebedürftigen Person selber getragen werden. Aus diesem Grund ist eine Aufstockung der Leistungen empfehlenswert.
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