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In der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Leistungsbereiche. Die private Rechtsschutzversicherung erbringt für die versicherten Personen eine Versicherungsleistung, wenn der Rechtsschutzfall dem privaten Lebensbereich des Versicherungsnehmers zuzuordnen ist. Neben dem Begriff "private Rechtsschutzversicherung" wird auch häufig das Wort "Privatrechtsschutz" verwendet.
Die private Rechtsschutzversicherung gewährleistet unter anderem für den Versicherungsnehmer und den Ehepartner Versicherungsschutz. Hierbei ist es wichtig, dass keine der versicherten Person eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ausübt. Hierfür gibt es die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige. Kleingewerbetreibende können sich allerdings noch im Rahmen einer Einkommensgrenze über die private Rechtsschutzversicherung versichern.
Wer ist mitversichert?
In der privaten Rechtsschutzversicherung ist zuallererst der Versicherungsnehmer versichert. Daneben ist der Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartner automatisch in dem Versicherungsschutz eingeschlossen. Im Versicherungsvergleich muss man entsprechend angeben, ob man alleine oder mit der Familie versichert werden soll.
Für Versicherungsnehmer, die bereits eine Familie gegründet haben, werden auch die Kinder mitversichert. Die private Rechtsschutzversicherung schließt Kinder mit ein, wenn sie noch minderjährig sind oder noch keiner eigenen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Umfang der Privatrechtsschutz
Die private Rechtsschutzversicherung umfasst mehrere Rechtsschutzarten, die den Versicherungsnehmer und die Familie im Versicherungsfall absichern. Dabei sind in der Regel folgende Leistungen in dem Versicherungsschutz der Privatrechtsschutz enthalten:
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