Unfallversicherung
In Deutschland ereignen sich in der Freizeit und im Haushalt Millionen von Unfälle pro Jahr. Eine gesetzliche Absicherung besteht in solchen Fällen nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur Leistungen an die Versicherten aus, wenn sich der Unfall am Arbeitsplatz oder auf den Weg dorthin ereignet hat.
Für die Absicherung von Unfällen im Haushalt oder in der Freizeit benötigt man eine private Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung kann man für sich alleine oder zusätzlich für die Familienangehörigen abschließen. Die Höhe der Invaliditätssummen kann man in einem Versicherungsvergleich variieren, so dass jede versicherte Person den notwendigen Versicherungsschutz bekommt.
Definition eines Unfalls
Laut den Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung liegt dann ein Unfall vor, wenn eine Gesundheitsschädigung durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis entsteht. Die Schädigung darf nicht selber vorsätzlich durch die versicherte Person oder den Versicherungsnehmer herbeigeführt werden.
Daneben werden auch Bänderrisse, Muskelrisse oder Verrenkungen aufgrund von hohen Kraftanstrengungen als Unfall angesehen und über die private Unfallversicherung abgedeckt. Im Versicherungsfall hat man die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Kapitalleistung oder einer monatlichen Unfallrente.
Was ist versichert?
Die versicherbaren Hauptleistungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind unter anderem:
Die private Unfallversicherung bietet nach einem Unfall folgende weitere Leistungsarten an:
Nähere Informationen zu den Erstattungen bei einer Invalidität kann man der Gliedertaxe entnehmen.
Was ist nicht versichert?
Was kann mitversichert werden?
Für bestimmte Tarife der Unfallversicherung sind noch weitere Leistungen versicherbar:
In jede private Unfallversicherung kann eine sogenannte Unfall-Assistance-Versicherung eingeschlossen werden. Die Unfall-Assistance bietet zusätzliche Versicherungs- und Serviceleistungen, wenn eine Hilfsbedürftigkeit nach einem Unfall besteht:
Ablauf nach einem Unfall
Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, gibt es sogenannte Mitwirkungspflichten, damit der Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung gewährleistet bleibt. Diese Mitwirkungspflicht wird generell auch als Obliegenheit bezeichnet.
Nach einem Unfall sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und parallel die Unfallversicherung über den Unfall informieren. Den Anweisungen des Arztes zur Schadenminderung sollte man Folge leisten.
In den meisten Fällen verschickt der Versicherer einen Unfallbogen an den Versicherten, um einen Überblick zu dem Unfallhergang zu bekommen. In kritischen Fällen kann die private Unfallversicherung zusätzlich eine Untersuchung bei einem weiteren Arzt anordnen. Die Kosten für den Arztbesuch werden dann von der Versicherung übernommen.
Kurzübersicht zum Ablauf nach einem Unfall:
Sollte die versicherte Person aufgrund eines Unfalls sterben, muss eine vertraute Person den Tod innerhalb von 48 Stunden bei der Unfallversicherung anzeigen, damit die Todesfallleistung ausbezahlt werden kann.
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