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In der privaten Rechtsschutzversicherung gibt es Tarife, die speziell für Selbstständige oder Nicht-Selbstständige sind. Zu den selbstständigen Personen können unter anderem Freiberufler, wie Ärzte oder Steuerberater, oder auch Gewerbetreibende gehören. Zu den nicht-selbstständigen Personen gehören alle Arbeitnehmer.
Eine selbstständige Tätigkeit ist normalerweise in der Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Selbstständigkeit in den Versicherungsschutz einzuschließen. Hierbei sind dann auch die rechtlichen Gefahren abgesichert, die durch den selbstständigen Beruf entstehen können.
Die Versicherungsbeiträge der Rechtsschutzversicherung sind für Selbstständige in der Regel teurer als für Privatpersonen, da es im Geschäftsleben häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann.
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Umfang der Versicherung
Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige umfasst einen ähnlichen Versicherungsschutz wie der Privatrechtsschutz. Dabei werden dieselben Leistungsbereiche abgedeckt. Es bestehen allerdings kleine Unterschiede, die in den Versicherungsbedingungen geregelt werden.
In den Versicherungsschutz fallen automatisch der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und die eigenen Kinder. Für die Kinder gilt nur dann eine Absicherung über die Rechtsschutzversicherung, wenn sie noch ledig sind und noch keine eigene berufliche Tätigkeit ausüben.
Zu den Leistungsbereichen gehören die folgenden Rechtsschutzarten:
Unterschied zum Privatrechtsschutz
Für Selbstständige gibt es im Vergleich zu der Rechtsschutzversicherung von Privatpersonen geringe Einschränkungen bei den Leistungen. Häufig schränkt sich dies allerdings nur auf die rechtlichen Interessen ein, die bei der Benutzung eines Motorfahrzeuges entstehen können. Möchte der Selbstständige sein Recht als Eigentümer, Mieter oder Fahrer eines Motorfahrzeugs sämtlicher Art durchsetzen, besteht hierbei kein Versicherungsschutz über die Rechtsschutzversicherung.
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