Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Versicherungen, die versicherte Personen bei Rechtsschwierigkeiten unterstützt. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen kann man als Versicherungsnehmer die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Die schwerwiegendsten Kosten, die bei einem Rechtsstreit auf einen zukommen können, sind zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gebühren für ein Schlichtungsverfahren, Sachverständigenhonorare, Aufwandsentschädigungen für Zeugen oder auch Reisekosten zum Gericht.
Diese Kosten werden unter anderem von der Versicherung übernommen und gehören somit zu dem Leistungsumfang der Rechtsschutztarife, damit die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers durchgesetzt werden können.
Was ist versichert?
In der Rechtsschutzversicherung gibt es folgende Leistungsarten, die je nach Umfang der Versicherung eingeschlossen werden können:
Was ist nicht versichert?
Beispiele von Rechtsschutzfällen
Anbei einige Beispiele, wo die Rechtsschutzversicherung anfallende Kosten von Rechtsstreitigkeiten abfangen würde:
Ablauf im Rechtsschutzfall
Wenn es zu der Situation kommt, dass man den versicherten Rechtsschutz in Anspruch nehmen muss, gibt es bestimmte Verhaltensregeln, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist und die Rechtslage bestmöglich zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden kann.
Nach Mitteilung über die gewollte Inanspruchnahme der Deckung sollte man die genauen Informationen und vorhandene Unterlagen zu der Angelegenheit zur Verfügung stellen. Daraufhin wird die Versicherung eine Auskunft zu dem Versicherungsumfang und den weiteren Maßnahmen geben.
Besteht ein Versicherungsanspruch, kann die versicherte Person im Folgenden einen Rechtsanwalt beauftragen. Auf Wunsch kann man sich auch eine Empfehlung von dem Versicherer einholen.
Übersicht zum Ablauf im Rechtsschutzfall:
Wenn man Leistungen über die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt, ist es wichtig, dass man zu Beginn in einer engen Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft steht, um den Rechtsfall möglichst gut zu eröffnen.
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