Rentenversicherung
Die Riester-Rente dient als zusätzliche Absicherung neben anderen Vorsorgearten und zeichnet sich vor allem durch die staatlich geförderten Zulagen aus. Die Rente kann bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und wird spätestens in einem Alter von 67 Jahren ausgezahlt.
Während der Vertragslaufzeit der Riester-Rente ist es Mitgliedern der Versicherung möglich, einen Teil des angesparten Kapitals aus dem Vertrag zu nehmen. Dabei muss die Auszahlungssumme zwischen 10.000,- und 50.000,- Euro liegen. Zusätzlich besteht noch zum Rentenbeginn die Möglichkeit sich bis zu 30 Prozent des Vermögens auszahlen zu lassen.
Während der Ansparphase sind die gezahlten Versicherungsbeiträge steuerfrei. Eine Steuer muss erst ab Rentenbeginn mit den monatlichen Renteneingängen abgeleistet werden. Geht man davon aus, dass man als Rentner einen geringeren Steuersatz hat, hat man aus der Riester-Rente eine zusätzliche Ersparnis.
Was ist versichert?
Sonderausgabenabzug
Mit der Riester-Rente kann man die eingezahlten Beiträge bei der Steuererklärung anzeigen. Die Beiträge werden somit als sogenannte Sonderausgaben geltend gemacht. Wenn die staatlichen Zulagen der Riester-Rente geringer sind als die Steuerersparnis durch Geltendmachung der Sonderausgaben, wird die Differenz an den Steuerpflichtigen direkt gezahlt.
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