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In einem Alter von 16 Jahren ist es in Deutschland erlaubt einen Führerschein für den Roller zu machen. Mit dem Führerschein ist es möglich ein Zweirad mit einem Hubraum bis zu 50 ccm zu fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für den Roller darf dabei maximal bei 45 km/h liegen.
Wenn man dann den Roller-Führerschein bestanden hat, wird es Zeit sich Gedanken um die Anschaffung eines Rollers zu machen, sofern man dies nicht bereits vorher getan hat. Dabei muss man abwägen, ob es sich lohnt einen neuen oder einen gebrauchten Roller zu kaufen. Für viele Roller-Fahrer reicht dabei auch ein gebrauchter Roller, da der Roller meist sowieso nach zwei Jahren gegen ein Auto ausgetauscht wird.
Roller Versicherung
Wenn man sich einen Roller gekauft hat, benötigt man nur noch eine Versicherung, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Der Abschluss einer Roller-Versicherung ist Pflicht und muss dementsprechend die richtige Deckung aufweisen. Die Versicherung für einen Roller kann man nahezu überall abschließen. Oft bieten auch Sparkassen und Volksbanken diesen Service an und das Roller-Kennzeichen kann von dort direkt mitgenommen werden.
Die Versicherung enthält grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die Roller-Versicherung kann allerdings auch mit einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden.
>>> Teilkaskoversicherung
>>> Vollkaskoversicherung
Manche Jugendliche führen bei dem eigenen Roller auch ein Tuning durch. Im Hinblick auf die Versicherung sollte man dies allerdings nicht tun, da ansonsten der Versicherungsschutz bei einem Unfall nicht gewährleistet wird.