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Rürup-Rente Steuer und Steuererklärung

Ratgeber > Lebensversicherung


Wer Versicherungsbeiträge in die Rürup-Rente einzahlt, kann die geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung angeben und somit von der Steuer absetzen. Einen Nachweis über die eingezahlten Beiträge kann man von der Versicherung anfordern und mit der Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt einreichen.

  • Zahlung der Beiträge für die Rürup-Rente
  • Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt
  • Geltendmachung der Steuerersparnis


Eine große Entlastung bei der Steuer ist vor allem für Selbstständige und gutverdienende Angestellte bemerkbar, die entsprechend hohe Beträge für die Altersvorsorge zurücklegen wollen.


Einmalzahlungen
Es ist möglich, zusätzlich zu den normalen Beiträgen, eine jährliche Einmalzahlung in die Rürup-Rente zu tätigen. Der Einmalbeitrag wird für die Aufstockung der Rente verwendet. Alle geleisteten Einmalzahlungen kann man in der Steuererklärung angeben, damit sie auch steuerlich berücksichtigt werden können. Die letzte Einmalzahlung in die Rürup-Rente ist spätestens fünf Jahre vor dem Rentenbeginn möglich.

Die Einmalzahlung muss in der Regel mindestens 1.000,- Euro betragen und darf die Grenze von 20.000,- Euro nicht überschreiten. Sollte man eine höhere Zuzahlung für die Rürup-Rente entrichten, kann dies für die Steuer nicht anerkannt werden.


Steuern in der Ansparphase
Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungsbeiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden können.

Wie hoch die Steuer abgesetzt werden kann, unterliegt einer speziellen Staffelung. Jedes Jahr können zwei Prozent mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2025 kann man dann die vollen 100 Prozent der Beiträge von der Steuer absetzen. Maximal können Versicherungsbeiträge bis zu 20.000,- Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bei verheirateten Personen liegt der höchste Förderbetrag bei 40.000,- Euro pro Jahr.


Steuern in der Rentenphase
Kommt man in das Rentenalter, wird das angesammelte Vermögen als eine Rente an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Erfolgt der Renteneintritt noch vor dem Jahr 2040, müssen die Renten nur anteilsmäßig versteuert werden. Ein Rest der Rentenleistungen bleibt steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rente gesichert und als fester steuerfreier Betrag lebenslang festgeschrieben.

Bei einem Renteneintritt nach dem Jahr 2040 müssen die Renten von dem Versicherungsnehmer voll versteuert werden. Wenn man mit einer geringeren Steuerbelastung als Rentner ausgeht, kann man vor allem während der Ansparphase Steuern sparen.


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