Rentenversicherung
Als Rentenversicherung gibt es für Selbstständige eine besondere Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ermöglicht es Selbstständigen, die jährlich eingezahlten Sparbeiträge steuerlich abzusetzen. Die Versicherungsbeiträge für die Rürup-Rente werden dann als Sonderausgaben wirksam gemacht.
Eine Auszahlung der Versicherungsleistung ist frühestens mit 60 Jahren möglich. Die Leistungen erfolgen immer in Form einer lebenslangen Rentenzahlung.
Was ist versichert?
Folgende Leistungen kann man aus der Rürup-Rente beziehen:
Was kann mitversichert werden?
In die Rürup-Rente können verschiedene Bestandteile mit eingeschlossen werden. Zusätzlich zu der üblichen monatlichen Rentenleistung kann man einen Schutz für Berufsunfähigkeit mit einschließen. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung können auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Anteil am gesamten Versicherungsbeitrag die Grenze von 50 Prozent nicht überschreitet.
Daneben kann man, wie bei der privaten Rentenversicherung auch, eine Rentengarantiezeit einschließen. Dadurch erhält man nach Beginn der Rentenauszahlung mindestens über den vereinbarten Zeitraum eine monatliche Rente. Im Falle eines Todes der versicherten Person wird die Rente dadurch weiterhin an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Freiwillige Zuzahlungen
Jedes Jahr kann man eine einmalige, freiwillige Zuzahlung an die Rürup-Rente leisten. Dadurch kann das angesammelte Kapital und die damit verbundene Rente erhöht werden. Die Zuzahlung muss mindestens 1.000,- Euro und darf maximal 20.000,- Euro betragen.
>>> Angebot Rürup-Rente
Weiterführende Themen
> Die Steuer der Rürup-Rente
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