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Ruheversicherung für das Auto

Ratgeber > Kfz-Versicherung


In der
Kfz-Versicherung gibt es eine sogenannte Ruheversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung ohne Zahlung von Versicherungsbeiträgen fortgeführt werden kann, sofern man das Auto bei der Zulassungsstelle abgemeldet hat. Der Nutzen einer solchen Ruheversicherung liegt darin, dass man bei einer erneuten Anmeldung des Autos keinen neuen Versicherungsvertrag abschließen muss, sondern einfach die alte Kfz-Versicherung wieder aufleben lässt.


Voraussetzungen
Der Vertrag kann allerdings nur in eine Ruheversicherung umgewandelt werden, wenn die Zulassungsbehörde die Abmeldung des Autos bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft angezeigt hat und die Abmeldung voraussichtlich länger als zwei Wochen andauert. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Mofas, Gabelstapler und Anhänger.

Während der Ruheversicherung muss das Auto in einer Garage abgestellt oder auf einem umzäunten Platz geparkt werden und darf nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden. Sollte das Fahrzeug trotzdem in Anspruch genommen werden, besteht über die Versicherung keine Deckung.


Was ist versichert?
Das Fahrzeug ist auch nach der Abmeldung noch versichert und umfasst in der Regel die gesetzliche Haftpflichtversicherung, um für bestimmte Fälle abgesichert zu sein. Der Schutz wird allerdings maximal mit einer
Teilkaskoversicherung aufgestockt, wenn vorher eine Teil- oder Vollkaskoversicherung bestanden hat. Eine weitere Möglichkeit für den Versicherungsnehmer besteht darin, dass der Versicherungsschutz mit einem geringen Beitrag aufgestockt wird, sofern vorher keine Kaskoversicherung bestanden hat.


Wann endet der Schutz?
Der Vertrag für die Ruheversicherung endet automatisch nach 18 Monaten ab Beginn der Abmeldung des Autos. Nach besonderer Vereinbarung kann der Zeitraum auch verlängert werden. Sobald das Auto wieder angemeldet wird, muss man dies unverzüglich der Kfz-Versicherung mitteilen. Der normale Versicherungsschutz wird dann wieder fortgeführt.

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