Kfz-Versicherung
Neben der gesetzlich verpflichteten Haftpflichtversicherung können Autofahrer auch eine Teilkaskoversicherung in die Kfz-Versicherung einbeziehen. Mit der Teilkaskoversicherung werden die Leistungen der Kfz-Versicherung erweitert.
Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung gibt es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen. Kommt es zu einem Versicherungsfall, bleiben die bisherige Schadenfreiheitsklasse und der aktuelle Versicherungsbeitrag bestehen.
In der Teilkaskoversicherung werden sämtliche Reparaturkosten und anfallende Abschleppkosten von der Versicherung erstattet.
Wenn die Leistungen der Teilkaskoversicherung aus der Kfz-Versicherung ausgeschlossen werden sollen, kann man den entsprechenden Umfang individuell bei dem Kfz-Versicherungsvergleich auswählen.
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Was kann mitversichert werden?
Durch eine sogenannte Kasko-Plus-Versicherung kann der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung erweitert werden:
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