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Überschussbeteiligung der Lebensversicherung

Ratgeber > Lebensversicherung


In der Lebensversicherung gibt es für die versicherten Mitglieder eine Überschussbeteiligung. Der Bereich Lebensversicherung gliedert sich in verschiedene Bereiche. Dadurch erhält man für folgende Versicherungen eine Überschussbeteiligung:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Rentenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Versicherungsnehmer werden durch die Überschussbeteiligung an den erwirtschafteten Gewinnen der Versicherung beteiligt. Dadurch steigt die Verzinsung des angelegten Kapitals. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt unter anderem von dem Anlageerfolg und der Beitragskalkulation des Unternehmens ab.


Überschussarten
Es gibt verschiedene Quellen, wo die Überschüsse für die Lebensversicherungen herkommen. Zum einen werden die eingezahlten Versicherungsbeiträge verzinslich angelegt. Diese Anlagen können klassische Zinsanlagen, Fondsanlagen oder eine Investition in andere Wertpapiere sein. Die Erträge aus diesen Anlagen müssen zu mindestens 90 Prozent an die Versichertengemeinschaft als Überschüsse ausgeschüttet werden.

Darüber hinaus können Überschüsse entstehen, wenn die Kosten für Versicherungsleistungen innerhalb eines Kalenderjahres geringer waren, als mit den eingenommenen Versicherungsbeiträgen kalkuliert wurde. Es gab also weniger Versicherungsfälle als angenommen wurde.


Zuordnung der Überschüsse
Die Überschussbeteiligung erhalten Versicherte bereits während der Ansparphase. Dadurch werden mögliche Leistungen bereits in einer frühen Phase des Vertrages zusätzlich zu der Garantieverzinsung aufgestockt. Bei einer Rentenversicherung erhöht dies in der Regel die Rentenleistung, bei der Risikolebensversicherung die Todesfallsumme und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeitsrente.

In der Lebensversicherung werden weiterhin Überschüsse zugeordnet, auch wenn eine Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist oder eine Rentenzahlung begonnen hat. Die Überschussbeteiligung endet erst, wenn man keinen Anspruch mehr auf eine Versicherungsleistung hat und keine Versicherungsbeiträge mehr entrichtet werden.

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