Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Bereiche, die man mit dem Versicherungsschutz abdecken kann. Eine Vertragsform ist unter anderem der Privatrechtsschutz oder aber auch der Verkehrsrechtsschutz. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert man sich in Rechtsfällen ab, die durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstehen können.
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Wer ist alles mitversichert?
In der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in erster Linie der Versicherungsnehmer abgesichert. Der Versicherungsnehmer kann dabei Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse sein. Darüber hinaus sind auch alle sonstigen Fahrer und Insassen mitversichert, die die Erlaubnis des Eigentümers haben, das Fahrzeug fahren zu dürfen. Zusätzlich sind über den Versicherungstarif noch sämtliche Insassen und Beifahrer in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die unberechtigterweise in dem Fahrzeug fahren oder mitfahren.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Über den Verkehrsrechtsschutz ist das eigene Fahrzeug mitversichert. Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer zugelassen und amtlich registriert sein. Damit ein gültiges Versicherungskennzeichen besteht, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung notwendig.
Neben dem eigenen Fahrzeug besteht die Möglichkeit weitere Fahrzeuge in die Verkehrsrechtsschutzversicherung einzuschließen. Diese Fahrzeuge müssen nicht unbedingt auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein. Dadurch sind zum Beispiel auch gemietete Fahrzeuge über die Verkehrsrechtsschutz mitversichert. Wenn zusätzlich Anhänger gemietet wurden, fallen diese auch in den Versicherungsschutz.
Was ist versichert?
In den Versicherungsschutz vom Verkehrsrechtsschutz fallen folgende Leistungsarten:
Öffentlicher Verkehrsrechtsschutz
Über den Verkehrsrechtsschutz bestehen zudem noch Leistungen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Dabei kann der Versicherungsnehmer ein Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer oder der Fahrer von einem beliebigen Fahrzeug sein. Auch in solchen Fällen besteht die Absicherung, um verkehrsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.
Welche Pflichten muss man erfüllen?
Damit die tarifliche Deckung bestehen bleibt, muss man als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu zählt vor allem der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, wenn man ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Zusätzlich muss die Nutzung von dem Kfz-Inhaber genehmigt und das Fahrzeug zugelassen sein. Sollte man gegen diese Reglements verstoßen, können die Leistungen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Die Absicherung besteht aber noch weiterhin für die mitversicherten Personen, die von dem Ordnungsverstoß keine Kenntnisse hatten.
Daneben besteht eine Anzeigepflicht, wenn das versicherte Kraftfahrzeug verkauft wurde oder anderweitig nicht mehr vorhanden ist. Die Mitteilung an das Versicherungsunternehmen muss dann innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Unterlässt man die Benachrichtigung, kann der Schutz bei grob fahrlässigen Verhalten gekürzt werden, falls ein Versicherungsfall zwischenzeitlich eingetreten ist. Sollte der Versicherungsnehmer ein neues Fahrzeug kaufen und anstatt des alten Fahrzeugs nutzen, kann hierfür der Versicherungsschutz problemlos übernommen werden.
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