Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung gibt es verschiedene Bereiche, die man mit dem Versicherungsschutz abdecken kann. Eine Vertragsform ist unter anderem der Privatrechtsschutz oder aber auch der Verkehrsrechtsschutz. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert man sich in Rechtsfällen ab, die durch die Teilnahme am Straßenverkehr entstehen können.
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Wer ist mit dem Verkehrsrechtsschutz abgesichert?
In der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in erster Linie der Versicherungsnehmer abgesichert. Der Versicherungsnehmer kann dabei Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse sein. Darüber hinaus sind auch alle sonstigen Fahrer und Insassen mitversichert, die die Erlaubnis des Eigentümers haben, das Fahrzeug fahren zu dürfen. Zusätzlich sind über den Verkehrsrechtsschutz noch sämtliche Insassen und Beifahrer in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die unberechtigterweise in dem Fahrzeug fahren oder mitfahren.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Über den Verkehrsrechtsschutz ist das eigene Fahrzeug mitversichert. Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer zugelassen und amtlich registriert sein. Damit ein gültiges Versicherungskennzeichen besteht, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung notwendig.
Neben dem eigenen Fahrzeug besteht die Möglichkeit weitere Fahrzeuge in die Verkehrsrechtsschutzversicherung einzuschließen. Diese Fahrzeuge müssen nicht unbedingt auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein. Dadurch sind zum Beispiel auch gemietete Fahrzeuge über die Verkehrsrechtsschutz mitversichert. Wenn zusätzlich Anhänger gemietet wurden, fallen diese auch in den Versicherungsschutz der Verkehrsrechtsschutz.
Was ist versichert?
In den Versicherungsschutz vom Verkehrsrechtsschutz fallen folgende Leistungsarten:
Öffentlicher Verkehrsrechtsschutz
Über den Verkehrsrechtsschutz bestehen zudem noch Leistungen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Dabei kann der Versicherungsnehmer der Fahrer von einem beliebigen Fahrzeugs, Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer sein.
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