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Vorsorgeversicherung - Was ist das genau?

Haftpflichtversicherung


Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind Schäden versichert, die man als versicherte Person Dritten zufügt. In der Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt dies entsprechend auch für versicherte Tiere. Der Versicherungsschutz kann sich dabei auf einzelne Individuen oder auf ein Kollektiv (zum Beispiel über die Familienversicherung) beziehen. Bei einem Kollektiv sind dann immer mehrere Personen bzw. Tiere mitversichert.

Während der Vertragslaufzeit können weitere Personen bzw. Tiere hinzukommen, die in den Schutz eingeschlossen werden sollen. Dies kommt in der privaten Haftpflichtversicherung beispielsweise vor, nachdem ein Kind geboren wurde. In der Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt die Erweiterung der Deckung auch in der Regel bei einer Geburt oder bei einem Zukauf eines weiteren Tieres auf. Der Einschluss in den Versicherungsschutz erfolgt bei Haftpflichtversicherungen automatisch über die Vorsorgeversicherung. Die Deckung gilt dann sofort von Beginn an.


Was ist versichert?
Die Vorsorgeversicherung bietet eine Absicherung vor denselben Gefahren wie bei der normalen Haftpflichtversicherung auch. Da der Schutz nur vorläufig gestattet wird, kann es teilweise vorkommen, dass es eine Begrenzung bei den Versicherungssummen gibt. Die Begrenzung gilt aber nur solange bis sich der Versicherungsnehmer mit der Versicherung über einen neuen Beitrag geeinigt hat. Die maximalen Entschädigungssummen können in der Vorsorgeversicherung demnach in etwa so aussehen:

  • 1 Mio. Euro für Personenschäden
  • 500.000,- Euro für Sachschäden
  • 20.000,- Euro für Vermögensschäden


Sofern der bestehende Versicherungstarif geringere Versicherungssummen aufweist, können die vorläufigen Entschädigungssummen entsprechend geringer sein.


Was ist nicht versichert?
In der Haftpflichtversicherung gibt es auch Risiken, die nicht über die Vorsorgeversicherung abgedeckt werden können. Dazu zählen vor allem Risiken, die nicht länger als 12 Monate bestehen werden. Solche Risiken müssen separat über einen kurzfristigen Vertrag abgesichert werden.

Desweiteren sind jegliche Gefahren ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen entstehen können. Hierfür gibt es spezielle Versicherungen, die solche Risiken abdecken.


Was muss man beachten?
Damit die Vorsorgeversicherung einen Schutz bieten kann, muss der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht erfüllen. Neue Personen oder Tiere, die in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden sollen, müssen dabei frühzeitig angezeigt werden.

Die Versicherung fordert den Versicherungsnehmer im Normalfall mit Zusendung der Beitragsrechnung auf, neue Risiken anzuzeigen. Nach Erhalt der Rechnung muss man dann spätestens innerhalb eines Monats eine eventuelle Leistungserweiterung der Versicherungsgesellschaft mitteilen, damit die Absicherung ausgeweitet werden kann.

Neue Risiken sind dann vorerst in der Vorsorgeversicherung versichert. Wenn man jedoch die Anzeigepflicht versäumt, wird die Deckung für die neuen Einschlüsse von Anfang an aufgehoben.

Nachdem eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung mitgeteilt wurde, kann die Versicherung den Beitrag neu berechnen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Höhe des Versicherungsbeitrags einverstanden, wird der sogleich volle Versicherungsschutz gewährt.

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