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Wartezeit der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung


Für manche Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung muss erst eine Wartezeit verstrichen sein, damit der Versicherungsschutz in Kraft treten kann. Nach dem vereinbarten Zeitraum können die Rechtsschutz-Leistungen dann komplett in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit dient der Versicherung dazu, geplante und aktuelle Rechtsangelegenheiten von dem Versicherungsschutz auszuschließen, um so eine kurzfristige Ausnutzung der Rechtsschutzversicherung zu vermeiden.

Wartezeit Rechtsschutzversicherung

Viele Bereiche der Rechtsschutzversicherung gibt es allerdings auch ohne Wartezeit. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rechtsschutzarten, die von dem Versicherungsnehmer nicht voraussehbar oder beeinflussbar sind.


Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit
Die folgenden Bereiche der Rechtsschutzversicherung sind ohne Wartezeiten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht
  • Bereiche vom Steuer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Bereiche vom Sozial-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversichrung für Datenschutz



3 Monate Wartezeit

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz



12 Monate Wartezeit
Eine zwölfmonatige Wartezeit gibt es lediglich bei dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen. Dabei geht es meistens um Unterhaltspflichten des ehemaligen Partners nach einer Scheidung oder Trennung.


36 Monate Wartezeit
Eine dreijährige Wartezeit gilt für den Rechtsschutz in Ehesachen. Bevor man Kosten für Rechtsangelegenheiten aufgrund einer Scheidung oder Trennung von der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, muss man die vertraglich vereinbarte Frist abwarten.

>>> Rechtsschutzversicherung Vergleich


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