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Wohngebäudeversicherung - Vergleich und Informationen

Wohngebäudeversicherung


Für Immobilienbesitzer besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung zu haben. Allerdings kann die Absicherung der Immobilie in schweren Fällen sehr von Bedeutung sein. Bei einem Totalschaden des Gebäudes müsste der Besitzer ohne Wohngebäudeversicherung alleine für den gesamten Schaden aufkommen.

Schutz der Wohngebäudeversicherung

Häufig verlangen auch die Banken den Nachweis einer Gebäudeversicherung, wenn ein Darlehen für die Finanzierung in Anspruch genommen werden soll. Bei Neubauten muss zudem eine Feuerrohbauversicherung vorhanden sein. In vielen Fällen kann nur so ein Bankkredit gewährleistet werden.

Wohngebäudeversicherung berechnen


Was ist versichert?
Entsteht durch folgende Gefahren ein Schaden an dem versicherten Gebäude, erstattet die Versicherung die Reparatur- bzw. Wiederaufbaukosten:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Sturm
  • Hagel
  • frostbedingte Leitungswasserschäden und Rohrbrüche
  • Aufprall eines Luftfahrzeugs, zusätzlich deren Teile und Ladung


Nach einem entstandenen Schaden können zusätzlich weitere Leistungen über die Wohngebäudeversicherung in Anspruch genommen werden:

  • Aufräumkosten inklusive Abtransport rückständiger Gebäudeteile
  • Kosten, die durch den Sicherung zurückgebliebener Sachen entstehen
  • Mietausfälle


In den Schutz der Gebäudeversicherung sind folgende Bestandteile des Gebäudes mitversichert:

  • Carports
  • Gartenhäuser
  • Gartenbeleuchtung
  • Gartenumzäunung
  • Gehwege inlusive Beleuchtung
  • auf dem Dach angebrachte Solaranlagen



Was ist nicht versichert?
Nicht versichert in der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die aufgrund folgender Gegebenheiten resultieren:

  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie, nukleare oder radioaktive Strahlung


Es gibt auch Gefahren, die in dem Grundschutz der Gebäudeversicherung nicht vorhanden sind. Ein Teil der Gefahren kann allerdings in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden:

  • Sengschäden
  • Schäden aufgrund von Gasdruck
  • Schäden durch Reinigungswasser
  • Schwamm
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Sturmflut und Überschwemmungen



Was kann mitversichert werden?
Mit einer Leistungserweiterung können folgende Gefahren in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden:

  • Überspannungsschäden
  • Schäden, die durch einen Einbruch oder Einbruchversuch entstanden sind
  • Kosten zur Beseitigung von Rohrverstopfungen
  • Aufprall von Straßenfahrzeugen
  • Graffitischäden
  • Sachverständigenkosten


Darüber hinaus können noch Elementarschäden in die Gebäudeversicherung eingeschlossen werden. Dieser Zusatzschutz kann bei einem Vergleich mit einberechnet werden.

Wohngebäudeversicherung berechnen


Weiterführende Themen
> Günstige Wohngebäudeversicherung
> Unterversicherungsverzicht
> Gebäudeversicherung Pflicht?


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