Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung
- 13. Oktober 2017
- Veröffentlicht durch: versicherung-check.net
- Kategorie: Privathaftpflichtversicherung
Die Forderungsausfalldeckung ist ein weit verbreiteter Begriff in der privaten Haftpflichtversicherung. Diese Art von Deckung tritt dann ein, wenn Sie als geschädigte Person eine zustehende Schadensersatzleistung von dem Schadenverursacher nicht erhalten.
Was ist versichert?
- Schadensersatzansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes
- Verursachte Schäden durch dritte Personen, wenn diese keine eigene private Haftpflichtversicherung haben
Beispiel zur Ausfalldeckung
Fügt beispielsweise Person A einen Schaden der Person B zu, muss Person A dafür eine Entschädigung erbringen. In vielen Fällen kann es sein, dass der Schadenverursacher (Person A) aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten oder schlechten finanziellen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die entsprechende Geldleistung aufzubringen. Demnach müsste Person B, dem der Schaden zugefügt wurde, alleine für den entstandenen Verlust aufkommen.
Wenn Sie bei der privaten Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung mit eingeschlossen haben, wird die Versicherung für den entstandenen Schaden bis zu einer tariflich festgelegten Summe bezahlen. Vorher muss allerdings eine gerichtlich angeordnete Zwangsvollstreckung erfolglos geblieben sein.
Bevor die Forderungsausfalldeckung überhaupt in Anspruch genommen werden kann, muss geprüft werden, ob nicht noch eine andere Versicherung existiert, die für den Schaden aufkommt. Eine andere Versicherung könnte beispielsweise die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung sein, wenn der Schaden über die Versicherungsbedingungen abgedeckt ist.
Mindesthöhe und Selbstbeteiligung
Manche Versicherungen, die eine Forderungsausfalldeckung anbieten, leisten allerdings erst, wenn die Schadenssumme einen Betrag von 2.500,- Euro übersteigt. Dies liegt daran, dass Schäden bis zu diesem Betrag für den Versicherungsnehmer in der Regel keinen finanziellen Ruin bedeuten. Das Vorliegen einer Mindestschadenssumme ist bei anderen Privathaftpflichtversicherungen wiederum nicht nötig. Bei einem Versicherungsvergleich der privaten Haftpflichtversicherung können Sie den Mindestanspruch, bei dem die Forderungsausfalldeckung greift, bei der Gegenüberstellung der Tarife leicht vergleichen.
Manche Tarife bieten außerdem eine geringe Selbstbeteiligung an, so dass Schäden über der Selbstbeteiligung komplett von der Haftpflichtversicherung erstattet werden.
Was ist nicht versichert?
- Mietsachschäden
- Notwendige Gerichtskosten (jedoch in einzelnen Tarifen mitversichert)
- Kosten für die Zwangsvollstreckung
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