Glasversicherung – Was ist eigentlich genau versichert?
- 20. August 2018
- Veröffentlicht durch: versicherung-check.net
- Kategorie: Hausratversicherung
Wenn im Haushalt ein Glas zerbricht, ist der Glasbruch über die Hausratversicherung nicht mitversichert, wenn keine der versicherten Gefahren eingetreten ist. Damit Glas bei allen möglichen Ursachen in der Versicherung eingeschlossen ist, müssen Sie eine Glasversicherung mit einschließen.
Zum Teil werden auch Schäden nicht unbedingt von der Glasversicherung erstattet. In manchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung, wenn es sich beispielsweise um Fensterglas oder Glas an Terrassentüren und Wintergärten handelt.
Was ist versichert?
In der Glasversicherung sind folgende Schäden versichert:
- Glasschäden am gesamten versicherten Hausrat
- Scheiben und Platten aus Glas
- Spiegel
- Glas an Kunstgegenständen
- Folgeschäden
Vereinzelt ist auch folgendes Glas versicherbar:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Glaskeramik
- Glasbausteine
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Sonnenkollektoren
- Aquarien
- Umrahmungen und Schutzvorrichtungen
Zusätzlich können Sie Kosten, die aufgrund von Glasbeschädigungen entstehen, über die Glasversicherung erstatten lassen:
- Notverglasung und Notverschalung
- Entsorgungskosten
- Kosten für die Einrichtung von neuem Glas
- Kosten für Lackierarbeiten am Glas
Ausschlüsse der Glasversicherung
- Schäden an Oberflächen und Kanten (sogenannte Muschelausbrüche und Schrammen)
- Optische Gläser – zum Beispiel Brillen
- Geschirr
- Handspiegel
- Hohlgläser
- Photovoltaikanlagen
- Glühbirnen
- Display von Computer oder Laptops
- Bildschirm von Fernsehgeräten
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