Mindestvertragslaufzeit in der Krankenversicherung
- 20. März 2018
- Veröffentlicht durch: versicherung-check.net
- Kategorie: Krankenversicherung
Wenn Sie die Krankenversicherung wechseln, haben Sie sich für einen individuellen Versicherungsschutz im Krankheitsfall entschieden, der womöglich besser ist als der vorherige. Die mit dem Neuabschluss verbundene Mindestvertragslaufzeit für die private und gesetzliche Krankenversicherung ist in den Versicherungsbedingungen und in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Diese muss erst erfüllt sein, bevor ein weiterer Wechsel möglich ist. Die Mindestvertragslaufzeit bestimmt, wie lange Sie in der Krankenversicherung bleiben müssen, bevor Sie eine ordentliche und fristgerechte Kündigung aussprechen können.
Wenn Sie zu der Krankenversicherung zusätzlich eine Krankenzusatzversicherung abschließen, besteht hierfür auch eine Mindestvertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit unterscheidet sich jedoch meist von der Hauptversicherung und beträgt bei einem großen Teil der Versicherungen nur ein Jahr.
Laufzeiten in der privaten Krankenversicherung
Die Dauer der Mindestvertragslaufzeit kann bei den Krankenversicherungen abweichend sein. Manche Krankenversicherungen haben nur eine Laufzeit von einem Jahr. Andere Versicherungen wiederum haben eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren.
Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr
- Continentale
- CSS
- DBV-Winterthur
- Debeka
- DEVK
- Mannheimer
Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren
- Allianz
- Alte Oldenburger
- Arag
- Axa
- Barmenia
- BBKK
- Central
- Concordia
- Deutscher Ring
- DKV
- Gothaer
- Hallesche
- Hanse Merkur
- Inter
- LKH
- LVM
- Münchener Verein
- Nürnberger
- R+V
- SDK
- Signal Iduna
- Union Krankenversicherung
- Universa
- VGH
- Victoria
- Württembergische
Unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit können Sie die private Krankenversicherung jedoch immer kündigen, wenn Ihre Versicherungsbeiträge erhöht werden oder eine sonstige Änderung zum Nachteil des Kunden erfolgt (zum Beispiel eine Erhöhung der Selbstbeteiligung).
Laufzeit für die gesetzliche Krankenversicherung
Die Laufzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung ist einheitlich geregelt. Versicherte müssen nach einem Wechsel der GKV für mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse bleiben, bevor sie kündigen können. Bei dem Abschluss einer Zusatzversicherung während der Vertragslaufzeit kann sich die Dauer erneut verlängern.
Ausnahmen gibt es, wenn Sie sich zum Beispiel selbstständig machen und in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Innerhalb von 14 Tagen nach der Unternehmensgründung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und dürfen die gesetzlichen Krankenversicherung verlassen.
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