Private Krankenversicherung für Beamte
- 23. März 2018
- Veröffentlicht durch: versicherung-check.net
- Kategorie: Krankenversicherung
Ein großer Teil der Arztkosten werden für Beamte von der Beihilfe getragen. Beamte und beihilfeberechtigte Personen haben das Privileg sich bereits ab einem günstigen Versicherungsbeitrag in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Wie viel der Beihilfeträger erstattet, ist bei jedem Beamten unterschiedlich und unter anderem auch von der familiären Situation abhängig.
Die Familienangehörigen eines Beamten sind auch beihilfeberechtigt. Die Familie und der Beamte selber müssen nur die verbleibenden Restkosten durch eine Krankenversicherung abdecken. Die private Krankenversicherung bietet hierfür spezielle Beamtentarife, die an die Höhe der Beihilfe angepasst sind. Aus diesem Grund sind die Versicherungsbeiträge der privaten Krankenversicherung im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich günstiger.
Leistungen der PKV
Die private Krankenversicherung versichert verschiedene Leistungen, die von dem Versicherungsnehmer individuell ausgewählt werden können. Je nach Versicherungsanbieter und Tarif können Sie zum Beispiel die folgenden Punkte mit versichern:
- Einbettzimmer / Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung / Honorarärzte
- Abrechnung über der Gebührenordnung
- Zahnersatz auch über 80%
- Hochwertige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren
- Brillen mit Gläser und Fassungen
- Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland
Zusätzlich kann ein Beihilfeergänzungstarif in die private Krankenversicherung eingeschlossen. Hiervon werden übrig gebliebene Kosten gedeckt, die von dem Beihilfeträger nicht erstattet wurden.
Absicherung nicht gedeckter Beihilfe
Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland unterschiedlich und können daher in der Höhe variieren. Die Beihilfesätze des Bundes sehen zum Beispiel folgendermaßen aus:
- Alleinstehende Beamte: 50%
- Beamter mit zwei oder mehr Kindern: 70%
- Ehepartner des Beamten: 70%
- Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen: 80%
- Pensionäre: 70%
Die nicht gedeckten Prozentsätze werden dann einfach über die private Krankenversicherung abgesichert. Die Höhe der Beiträge sind davon abhängig, ob jemand noch Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe oder bereits Beamte auf Lebenszeit ist. Zusätzlich ist das Eintrittsalter ausschlaggebend. Die monatlichen Kosten für einen 30-jährigen Beamten auf Widerruf liegen ungefähr zwischen 60,- und 80,- Euro. Gleichaltrige Beamte auf Lebenszeit bezahlen ca. 220,- bis 240,- Euro monatlich.
Damit die Ehepartner der Beamten einen Anspruch auf Beihilfe haben, dürfen sie kein eigenes Einkommen haben, das die gesetzliche Höchstgrenze von 17.000,- Euro im Jahr überschreitet.
Anwartschaft während des Studiums
Zu Beginn des Studiums ist Beamtenanwärtern unbedingt eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Studenten sichern mit einem solchen Tarif ihren Gesundheitszustand ab. Selbst wenn zwischenzeitlich Erkrankungen oder Verletzungen auftreten, dann ist das für die entsprechende Krankenversicherung nicht relevant. Risikozuschläge dürfen also nicht erhoben werden.
Hierzu ein Beispiel: Während der Dauer des Anwartschaftstarifs ereignet sich ein Sportunfall. Der Student trägt eine Meniskusverletzung davon. Erfolgt dann der Eintritt in den Beamtenstatus, muss die Verletzung bei der Umstellung auf einen Beamtentarif berücksichtigt werden. Ohne Anwartschaftsversicherung kann sich dadurch der Beitrag für die private Krankenversicherung um etwa 20,- bis 40,- Euro pro Monat erhöhen. Mit der Anwartschaftsversicherung bleibt es allerdings bei dem normalen Versicherungsbeitrag.
Die Anwartschaftsversicherung ist auch deshalb sinnvoll, weil sie sehr günstig ist. Bereits für 1,- Euro pro Monat können Sie den Schutz abschließen.
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